Versicherung in der Nebenkostenabrechnung – Welche Versicherungskosten sind Nebenkosten?

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von Maritta Seitz

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In diesem Ratgeber:

Lassen Sie Ihre Nebenkosten prüfen!
Mitglieder sparen durchschnittlich 300 Euro bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung.
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Rund um Haus und Wohnung können eine Vielzahl von Versicherungen abgeschlossen werden. Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Wohngebäudeversicherung und eine Versicherung gegen Elementarschäden sind nur einige davon. Mache dieser Versicherungskosten zählen zu den sogenannten umlagefähigen Nebenkosten. Das sind die Kosten, die sich der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung von seinen Mietern zurückholen kann.



Welche Versicherungskosten sind auf Mieter umlegbar?

Vermieter können eine Menge unterschiedlicher Versicherungen abschließen, um ihren Besitz für alle Eventualitäten abzusichern. Umlagefähig sind jedoch nur Sach- und Haftpflichtversicherungen. Dementsprechend dürfen auch nur diese Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Feuer entstehen. Auch Wasserschäden werden von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Eine Elementarschadenversicherung kommt dagegen für Schäden, die durch Naturgewalten, Erdrutsch, Lawinen oder Hochwasser entstehen. Gebäudeteile und Einbauten aus Glas, können mit

Mit der Hausbesitzerhaftpflichtversicherung schützt sich der Vermieter für den Fall, dass ein Dritter auf dem Grundstück zu Schaden kommt. Wird beispielsweise ein Passant von einem Eiszapfen verletzt, der von der Dachrinne bricht, kommt die Haftpflicht zum Tragen.

Kommt es zu einem Schadensfall, kann es sein, dass sich nach Ausschüttung der Versicherungssumme, der Betrag für die entsprechende Versicherung erhöht. Den höheren Beitragssatz kann der Vermieter durch eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung auf die Mieter umlegen.


Welche Versicherungskosten muss der Vermieter tragen?

Im Gegensatz zu den Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Wohngebäude, kann der Vermieter andere Versicherungen nicht mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Kosten für eine Mietverlustversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Hausratsversicherung muss der Vermieter selbst bezahlen.


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Welche Versicherungen müssen Mieter selbst abschließen

Auch, wenn der Vermieter das Wohngebäude umfassend und gegen alle Unglücksfälle abgesichert hat, sollten Mieter nicht versäumen eigene Versicherungen für ihre Wohnung abzuschließen. Eine Hausratversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung sind für alle Mieter eigentlich unverzichtbar.

Die Hausratversicherung schützt Möbel und Besitztümer (u.U. auch Fahrräder!) gegen Beschädigungen oder Verlust durch beispielsweise Wasser, Feuer, Unwetter oder Diebstahl. Die private Haftpflichtversicherung dagegen springt ein, wenn der Mieter selbst einen Schaden verschuldet. Verursacht beispielsweise die eigene Waschmaschine einen Wasserschaden beim Nachbarn, ist der Mieter so abgesichert.

Neben Hausrat- und Haftpflichtversicherung kann auch der Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Während sich Mieter mit Mieterschutz günstig für alle außergerichtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten schützen können, kommt die Rechtsschutzversicherung zum Einsatz, wenn ein Konflikt vor Gericht endet. Im Streitfall übernimmt dann die Mietrechtsschutzversicherung Kosten für Anwalt, Gericht und gegebenenfalls die Gegenseite.


Abrechnungsfehler sind teuer für Mieter

Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss der Mieter gar nichts bezahlen! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.

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