Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: Diese Kosten müssen Mieter tragen
In diesem Ratgeber findest du:
- Was sind Kleinreparaturen?
- Welche Kosten muss der Mieter maximal tragen?
- Beispiele für Kleinreparaturen
- Was zählt nicht zu den Kleinreparaturen?
Die Hauptpflichten von Mieter und Vermieter sind in Paragraph 535 des Bundesgesetzbuches festgelegt: Mit Abschluss des Mietvertrags verpflichtet sich der Mieter die vereinbarte Miete an den Vermieter zu bezahlen. Der wiederum muss dem Mieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass Schäden und Mängel großer und kleiner Natur behoben werden. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung hat in der Regel der Vermieter zu tragen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Schönheitsreparaturen und sogenannte Kleinreparaturen kann der Vermieter mittels Schönheitsreparatur- beziehungsweise Kleinreparaturklausel im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen.
Weitere Ratgeber zum Thema Renovieren gesucht?
↗ Wohnungsübergabeprotokoll – So vermeiden Mieter Ärger beim Auszug
↗ Schönheitsreparaturen – Anwalt prüft Renovierungsklausel
↗ Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: Diese Kosten müssen Mieter tragen
↗ Renovieren bei Auszug – Besteht eine Renovierungspflicht für Mieter?
Was sind Kleinreparaturen?
Bei den Kleinreparaturen gilt der Name: Nur Kleinigkeiten oder Bagatellschäden muss der Mieter auf eigenen Kosten reparieren, wenn er eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hat. Dabei geht es insbesondere um Gegenstände und Einrichtungen in der Mietwohnung, mit denen der Mieter häufig in Kontakt kommt. Schäden an Kabel oder Rohre, die in der Wand verlaufen, fallen dementsprechend nicht unter die Kleinreparaturen.
Kleinreparaturen sind in §28 der zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) folgendermaßen definiert: „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.“
Welche Kosten muss der Mieter maximal tragen?
Die maximalen Kosten, die ein Mieter für Kleinreparaturen tragen muss, sind im Gesetz nicht festgelegt. Um den Mieter vor horrenden Reparaturkosten zu schützen, wurden in den letzten Jahren jedoch verschiedenen Grundsatzurteile gefällt. Kleinreparaturklauseln müssen demnach zwei Kostengrenzen enthalten: Es muss im Mietvertrag festgelegt werden, wieviel eine einzelne Reparatur maximal kosten darf und welchen Gesamtbetrag die Kleinreparaturkosten im Laufe eines Jahres nicht überschreiten dürfen.
Für einzelne Kleinreparaturen erachteten die Gerichte üblicherweise Beträge bis zu 100 Euro als angemessen. Bei den Kleinreparaturgesamtkosten kann der Vermieter normalerweise bis zu 8% der jährlichen Nettokaltmiete vom Mieter verlangen.
Für Kleinreparaturen gilt dabei, dass der Mieter nicht verpflichtet werden kann die Reparatur in Auftrag zu geben oder sogar selbst durchzuführen. Sogenannte Vornahmeklauseln sind immer unwirksam. Stattdessen muss der Vermieter die Reparatur in Auftrag geben und kann die Kosten später mit dem Mieter abrechnen.
Beispiele für Kleinreparaturen
Zu den Kleinreparaturen zählen nur tatsächlich kleine Reparaturen an Bestandteilen der Wohnung, mit denen der Mieter häufig in Kontakt kommt. Zusätzlich muss im Mietvertrag festgelegt werden, für welche Gegenständer der Mieter Reparaturkosten tragen muss. Dafür brauchen im Mietvertrag jedoch nicht alle möglichen Bestandteile der Wohnung im Einzelnen aufgeführt werden. Es reicht, wenn Obergruppen, wie Wasser, Elektrizität, Fenster- und Türverschlüssen oder Kocheinrichtung genannt werden.
Mögliche Beispiele für Kleinreparaturen, die der Mieter bei gültiger Kleinreparaturklausel im Mietvertrag bezahlen muss, sind Reparaturen an:
- Fenstergriff
- Türgriff
- Waschbecken
- Duschkopf
- Wasserhahn
- Rollladengurt
- Lichtschalter
- Steckdose
Was zählt nicht zu den Kleinreparaturen?
Gegenstände, mit denen der Mieter selten oder nie in direkten Kontakt kommt, fallen nicht unter die Regelungen zur Kleinreparatur. Mögliche Beispiele sind:
- Austausch von Leuchtmitteln im Hausflur
- Erneuerung von Silikonfugen
- Reparatur des Rollladenkastens
- Erneuerung von Stromleitungen
- Austausch von Fensterscheiben
Kleinreparaturklausel vom Anwalt prüfen lassen
Reparaturen sind nicht nur zeitaufwändig, sondern auch häufig kostenintensiv. Um Zeit, Geld und Ärger zu sparen, empfehlen wir deinen Mietvertrag von einem unserer Partneranwälte prüfen zu lassen. Nach dem Vertrags-Check erhälst du einen Prüfungsbericht, mit der rechtlichen Einschätzung des Partneranwaltes. Die Prüfung deines Mietvertrages ist in deiner MieterEngel-Mitgliedschaft enthalten.