Kautionsversicherung – Die Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur Barkaution

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Von Maritta Seitz

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Lese in diesem Ratgeber:

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Der Umzug in eine neue Wohnung ist für Mieter stets mit hohen Kosten verbunden: Umzugswagen, eifrige Helfer, neue Möbel und natürlich die leidige Mietkaution. Gerade die Kautionszahlung stellt für viele Mieter eine große finanzielle Belastung dar. Glücklicherweise gibt es neben der allbekannten Barkaution auch andere Möglichkeiten, dem Vermieter eine Mietsicherheit zu stellen. Beim Abschluss einer Kautionsversicherung beziehungsweise Kautionsbürgschaft übernimmt ein Dritter, beispielsweise eine Versicherung oder Bank, die Sicherheitsleistung für den Mieter.


Funktion und Höhe der Kaution

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter vom neuen Mieter verlangen kann, um im Ernstfall davor abgesichert zu sein, dass der Mieter Mietzahlungen schuldig bleibt, oder auszieht und Schäden in der Wohnung hinterlässt. Der Vermieter kann den Mieter auch einziehen lassen, ohne auf eine Kautionszahlung zu bestehen. Verlangt er jedoch eine Kaution, darf sie die Summe von drei Kaltmieten nicht übersteigen. Als Kaltmiete bezeichnet man die die „reine“ Miete, ohne Vorauszahlungen für die Nebenkosten.



Barkaution und Kautionssparbuch

Wird eine Mietkaution gefordert, hat der Mieter unterschiedliche Möglichkeiten, die Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Besonders geläufig ist die sogenannte Barkaution. Hier überweist der Mieter die Summe von drei Kaltmieten an den Vermieter und der legt das Geld bis zum Auszug des Mieters, von seinem Vermögen getrennt, auf einem separaten Kautionskonto an. Das Gesetz erlaubt es dem Mieter die Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen.

Statt dem Vermieter die Eröffnung eines Kautionskontos zu überlassen, kann der Mieter auch selbst ein sogenanntes Mietkautionssparbuch mit der Kautionssumme eröffnen und es anschließend an den Vermieter übergeben oder verpfänden. Gleichermaßen kann ein Kautionssparbuch von den Mietparteien gemeinsam eingerichtet werden. Ein sogenannter Sperrvermerk verhindert, dass der Vermieter auf das Geld zugreifen kann, ohne dass der Mieter darüber informiert wird.


Bürgschaft statt Barkaution

Gerade bei jüngeren Mietern wird anstelle einer Barkaution häufig eine Bürgschaft der Eltern vereinbart. Das bedeutet, dass der junge Mieter beim Einzug keine Kautionszahlung an den Vermieter leisten muss. Hinterlässt er jedoch Mietschulden oder Schäden, müssen seine Eltern dafür aufkommen. Eine Bürgschaft kann auch zusätzlich zu einer Kaution vereinbart werden. In der Summe dürfen beiden Sicherheitsleitungen jedoch die Höhe von drei Kaltmieten nicht übersteigen. Man spricht sonst von einer Übersicherung.


Mietkautionsversicherung oder Mietkautionsbürgschaft?

Die Mietkautionsversicherung ist dasselbe, wie eine Mietkautionsbürgschaft. Sie ist eine weitere Form der Bürgschaft. Genau wie die Eltern im Beispiel des jungen Mieters, können auch ein Versicherungsunternehmen oder eine Bank die Bürgschaft für einen Mieter übernehmen. Weder Bank noch Versicherung bieten diesen Dienst jedoch kostenlos an.


Bankbürgschaften im Vergleich

Anbieter Jährliche Gebühr
Deutsche Kreditbank (DKB) 3,5% der Kautionssumme
SWK-Bank 3,99% der Kautionssumme

Mietkautionsbürgschaft und Kredit

Im Gegensatz zu einem Kredit, sind die Zinsen für eine Bankbürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung vergleichsweise günstig. Bei Bankbürgschaften werden jährlich 3,5% bis 3,99% der Kautionssumme als Gebühr fällig, bei Kautionsversicherungen, je nach Anbieter, zwischen 4,5% und 5,25%. Die Bürgschaft einer Bank für eine Kautionssumme von 1200 Euro kostet jährlich damit ab 42 Euro, die Bürgschaft einer Versicherung bis zu 63 Euro.

Manche Anbieter von Kautionsbürgschaften fordern jedoch einen jährlichen Mindestbeitrag von 25 bis 50 Euro. Der Mindestbeitrag muss auch dann bezahlt werden, wenn der jährliche Beitrag bei einer kleinen Kaution geringer ausfallen würde. Teilweise werden Abschlusspauschalen oder Bearbeitungsgebühren beim Abschluss einer Kautionsbürgschaft fällig.

Wichtig ist eine weitere Unterscheidung zwischen Kredit und Kautionsbürgschaft: Mit dem Jahresbetrag wird die Kaution nicht Stück für Stück abgezahlt. Mit den Gebühren werden lediglich Bank beziehungsweise Versicherung für ihre Funktion als Bürge bezahlt.


Kautionsversicherungen im Vergleich

Anbieter Jährliche Gebühr
DBasler Versicherung 4,7% der Kautionssumme
Deutsche Kautionskasse 4,7 % der Kautionssumme
EuroKaution 4,7 % der Kautionssumme
KauTel 4,7 % der Kautionssumme
Kautionsfrei 5,25 % der Kautionssumme
Kautionsfuchs 4,5% der Kautionssumme
Meine Mietkaution 4,7% der Kautionssumme
(3,99% bei sehr guter Bonität)
Segura Direkt 4,7% der Kautionssumme

Bank oder Versicherung als Bürge

Während die Bankbürgschaft in der Regel die günstigere Alternative zur Kautionsversicherung ist, sind die Bonitätsanforderungen, die ein Mieter erfüllen muss, weit höher. Einkommensschwache Mieter oder solche mit einem unregelmäßigen Einkommen, erfüllen die strengen Ansprüche der Banken oft nicht und können dann auf ein Angebot einer Versicherung oder Kautionskasse zurückgreifen.

Vor dem Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft muss geklärt werden, ob der Vermieter dieser Lösung zustimmt. Der Gesetzgeber verpflichtet Vermieter nicht dazu, andere Arten von Kaution, als die Barkaution, zu akzeptieren. Ist der Vermieter einverstanden, schließt der Mieter einen Vertrag mit der bürgenden Bank oder Versicherung ab. Nach Vertragsschluss erhält der Mieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese übergibt er dem Vermieter anstelle der Barkaution. Kommt es zu einem Schadensfall, kann sich der Vermieter mit der Urkunde direkt an den Bürgen richten und seine Ansprüche geltend machen.

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Schadensregulierung bei Kautionsversicherung

Die Bezeichnung „Kautionsversicherung“ ist irreführend, denn eine Kautionsversicherung kann kaum mit einer Versicherung zu verglichen werden. Während bei einer richtigen Versicherung, wie beispielsweise einer Haftpflichtversicherung, die Versicherung im Schadensfall gänzlich für den Versicherungsnehmer aufkommt, liegt die Selbstbeteiligung bei einer Mietkautionsversicherung bei 100%.

Zerstört man beim Besuch der Wohnung eines Freundes beispielsweise eine teure Vase, übernimmt die Haftpflichtversicherung die vollen Kosten für den Schaden, insofern keine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Zieht ein Mieter aus und hinterlässt Mietschulden, erlaubt das Gesetz dem Vermieter seine Ansprüche aus der Kaution zu tilgen. Liegt eine Mietkautionsbürgschaft vor, kann der Vermieter seine Forderungen an die bürgende Bank oder Versicherung stellen.


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Gerechtfertigte und ungerechtfertigte Ansprüche des Vermieters

Im Schadensfall wird der Anspruch des Vermieters zunächst von der bürgenden Bank oder Versicherung geprüft und der Mieter hat bei vielen Anbietern die Möglichkeit Stellung zu den Forderungen zu beziehen. Fordert der Vermieter beispielsweise Schadensersatz für Brandlöcher im Teppichboden, die im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt sind, kann der Mieter das Protokoll bei seinem Bürgen einzureichen, um zu beweisen, dass es sich dabei um eine nachträgliche Forderung des Vermieters handelt.

Sind die Ansprüche des Vermieters dagegen gerechtfertigt, wird er von der bürgenden Bank oder Versicherung ausgezahlt. Die entstandenen Kosten muss der Mieter dann an den Bürgen zurückzahlen. Mietschulden, Sachbeschädigung in der Wohnung oder unbezahlte Nebenkosten sind schließlich Kosten, die der Mieter wissentlich verursacht hat.

Kaution zurückholen

Kaution nach Auszug zurückholen

Der Vermieter hat in der Regel ein Recht darauf die Kaution bis zu sechs Monate zurückzubehalten, um zu prüfen, ob der Mieter noch Mietzahlungen schuldet, wenn die Betriebskostenabrechnung noch aussteht, wenn Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden, oder, ob der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht hat. Hat der Vermieter keine berechtigten Forderungen an den Mieter, so muss er die Kaution zurückzahlen. Behält der Vermieter die Kaution dennoch ein, sollten Mieter sich rechtlichen Beistand holen, um die Kaution zuzüglich der angesparten Zinsen sowie der entstandenen Verzugszinsen zurückzufordern. Mittels eines Mahnbescheids können viele Vermieter zur Rückzahlung bewegt werden.

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