Berliner Mietendeckel erklärt – die 8 wichtigsten Fragen
In diesem Ratgeber:
- Was bedeutet Mietendeckel für einen durchschnittlichen Mieter?
- Wann wird meine Miete gesenkt?
- Kann es auch passieren, dass meine Miete erhöht wird?
- Was, wenn ich erst 2020 nach Berlin umziehen werde?
- Spielt mein Einkommen eine Rolle?
- Was passiert mit Staffel- und Indexmieten?
- Muss ich selbst als Mieter die Absenkung beantragen?
- Gibt es Ausnahmen?
Das neue Gesetz soll den rasanten Anstieg der Mieten in Berlin bremsen. In den letzten Jahren ist es ziemlich verrückt geworden und so haben wir jetzt einen ‘Mietenstopp’: in bestehenden Mietverhältnissen wird die Miete für fünf Jahre “eingefroren”, und zwar auf dem Stand, der am Stichtag 18. Juni 2019 wirksam vereinbarten Miete. Auch bei Neuvermietungen darf keine höhere Miete als die vom 18. Juni 2019 verlangt werden. Unter Umständen können Berliner Mieter überteuerte Mieten sogar absenken lassen. Wir erklären die grundlegenden Fakten.
Die wichtigsten Zahlen zuerst:
Ab wann tritt der Mietendeckel in Berlin in Kraft?
Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten, und zwar am 23.02.2020
Wie lange gilt der Mietendeckel?
Der Mietendeckel gilt für die nächsten 5 Jahre.
Wie hoch ist die maximale Miete pro Quadratmeter?
Die maximale Miete beträgt 9,80 Euro je Quadratmeter.
Was ist der Stichtag, auf den sich der Mietendeckel bezieht?
Die Mieten müssen auf dem Stand von 18. Juni 2019 bleiben. Falls es später eine Erhöhung gab, muss die Miete zurück auf den Stichtag gesenkt werden.
Was bedeutet Mietendeckel für einen durchschnittlichen Mieter?
Der Mietendeckel bedeutet für die meisten Mieter in Berlin, dass die Miete, die sie am 18. Juni 2019 bezahlt haben, auch für die kommenden fünf Jahre gilt. Es sind keine weiteren Erhöhungen möglich. Mietendeckel bedeutet auch, dass es ab jetzt eine neue Mietobergrenze gibt, die nach Baujahr, Lage und Ausstattung der Wohnung bestimmt wurde. Grob gesagt, sollen die Mieter ab jetzt weniger Miete bezahlen. Das sind erstmal gute Neuigkeiten!
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Wann wird meine Miete gesenkt?
Wenn Ihre Miete nach dem 18. Juni 2019 gestiegen ist, können Sie diese zurücksetzen. Auch wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent über der für Ihre Wohnung geltende Obergrenze liegt, muss sie gesenkt werden.
Kann es auch passieren, dass meine Miete erhöht wird?
Ja, aber höchstens um einen Euro. Wenn deine Miete bisher sehr stark unter den Tabellenmieten lag – das trifft auf Mieten unter 5,02 Euro pro Quadratmeter zu – darf sie im Fall eine Neuvermietung erhöht werden. Dafür muss aber eine moderne Ausstattung vorhanden sein. Das bedeutet, dass mindestens drei von den folgenden Anlagen verfügbar sein müssen: schwellenlos erreichbarer Aufzug, Einbauküche, hochwertige Sanitärausstattung, hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume oder Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m² a).
Was, wenn ich erst 2020 nach Berlin umziehen werde?
Für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, darf die Miete erst einmal nicht weiter steigen. Auch für neue Verträge gilt das gleiche: die Miete muss genau wie am 18. Juni 2019 bleiben. Das heißt, wenn Sie 2020 erstmals nach Berlin ziehen oder in Berlin umziehen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sind Sie dennoch nicht sicher, ob es eine Erhöhung von Ihrem Vermieter beim Einzug gab? Dann lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt helfen. Unsere Partneranwälte haben jahrelange Erfahrung im Mietrecht und geben Ihnen ausführlich Bescheid über Ihren individuellen Fall. Als Mitglied bei MieterEngel können Sie jederzeit und so oft wie Sie mögen einen Anwalt kontaktieren. So läuft der Umzug, Einzug (und zur Not auch der Auszug) auf jeden Fall reibungslos.
Spielt mein Einkommen eine Rolle?
Nein. Auch wenn Sie wenig verdienen, aber die Miete für Ihre Wohnung nicht mehr als 20 Prozent über der Tabellenmiete liegt, gibt es keine Absenkung der Kosten.
Was passiert mit Staffel- und Indexmieten?
Auch für Staffel- und Indexmieten gelten Mieterhöhungstopp und Mietobergrenze. Falls bei Ihnen also zwischen dem Stichtag und Inkrafttreten des Gesetzes eine reguläre Mieterhöhung durch Staffelmiete erfolgte, kann die Miete gesenkt werden.
Muss ich selbst als Mieter die Absenkung beantragen?
Eigentlich nicht. Die Senatsverwaltung erklärt: “Bislang war vorgesehen, dass auf Antrag der Mieter*innen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Miete abgesenkt hätte. Jetzt ist kein Antrag mehr nötig, sondern der Gesetzentwurf legt fest, dass eine überhöhte Miete verboten ist.” Das bedeutet, dass die Mieter darauf hoffen müssen, dass die Vermieter von selbst das Gesetz befolgen. Tun sie das nicht, müssen die Mieter zivilrechtlich gegen sie vorgehen.
Gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die in 2014 erstmals bezugsfertig wurden, Sozialwohnungen sowie Trägerwohnungen und Wohnheimunterkünfte. Nicht betroffen ist auch Wohnraum, der zuvor dauerhaft unbewohnbar oder unbewohnt war – neu ausgebaute Dachgeschosse etwa.
Außerdem dürfen Vermieter einen Härtefallantrag stellen, wenn die Mietsenkung wirtschaftlich für den Vermieter nicht tragbar ist. Solche Fälle müssen jedoch im einzelnen betrachtet werden.
Der Mietendeckel ist sowohl für Mieter als auch für Vermieter ein komplettes Neuland. Es gibt immer noch viele Fragen, die beantwortet sein müssen. Wie immer wird aber erst die Umsetzung in die Praxis zeigen, wie gut das ganze funktioniert. Wir werden alle unsere Mietglieder auf dem Laufendem halten und unser Portal mit hilfreichen Tipps und aktuellen Infos gestalten. Es bleibt spannend!
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