Was tun wenn ein Makler heimlich bei dir zu Hause wohnt?

Ärger mit dem Makler oder Vermieter?
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Von Daria Krauzowicz

Lese in diesem Ratgeber:

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Die nun folgende Geschichte hört sich ja eher nach der Story eines schlechten B-Movies an: jemand wohnt heimlich im Gästezimmer deiner Wohnung und Du hast keinen Schlüssel zu dem Raum. Das ist aber keine erfundene Story eines gelangweilten Drehbuchautors, sondern Mietern in Großbritannien tatsächlich passiert: Sie entdeckten eines Tages, dass ihr Makler es sich in ihrem Gästezimmer gemütlich eingerichtet hatte. Der Makler war derselbe, der die Wohnung vorher an sie vermittelt hatte. Doch wie kam es dazu? Hatte sich der Makler so sehr in die Wohnung verliebt, dass er zumindest das Gästezimmer für sich selbst behalten wollte? Braucht er eine neue Bleibe aufgrund der Coronakrise? Konnte er seine eigene Miete nicht mehr zahlen?


Was ist passiert?

Ein Mieterpaar wurde von eben diesem Immobilienmakler angerufen. Laut ihrer Aussage sagte er ihnen, dass er das Haus ‘inspizieren’ müsse. So ist er in die Wohnung gelangt und dann wohl einfach “geblieben”. Erst später. nach einger Zeit des Besuchs entdeckten die Mieter ein Licht in eben jenem Gästezimmer, zu dem sie keinen Schlüssel hatten. Aufgeregt riefen sie anschließend den Makler an und stellten ihn zur Rede. Schließlich musste dieser zugegeben, dass er einfach in dem Gästezimmer geblieben ist. Und damit nicht genug: Er war auch noch so dreist, dass er sie darüber “informierte” jetzt noch ein paar Tage länger bleiben zu müssen…



Was haben die Mieter gemacht?

Zunächst wandten sich die Mieter an ihren Vermieter, der vorgab ahnungslos zu sein. Allerdings war dieser auch keine Hilfe für die überrumpelten Mieter. Zwar habe er davon nichts gewusst und befürworte dies auch nicht, doch leider könne er nichts für seine Mieter in diesem Fall unternehmen. Bedauerte der Vermieter wenig glaubhaft gegenüber seinen verdutzten Mietern.


Was können Mieter in solcher Situation machen?

Türschlösser tauschen. Unbedingt. Außerdem den Vermieter informieren, Polizei anrufen und Ruhe bewahren.


Wie kann man sowas vermeiden?

Vermieter und Makler dürfen die Wohnungen ihrer Mieter niemals ohne deren Einverständnis betreten. Manche Vermieter wollen einen Schlüssel zur Wohnung des Mieters zurückbehalten. Zum Beispiel unter dem Vorwand, so „im Notfall“ nach dem Rechten sehen zu können. Das müssen Mieter nicht hinnehmen! Jedem Mieter stehen beim Einzug alle Schlüssel zur gemieteten Wohnung einschließlich Keller und Briefkasten zu. Verschafft sich der Vermieter heimlich Zutritt zur Wohnung des Mieters, berechtigt dies zur fristlosen Kündigung. Daher gilt: Auch wenn es der Vermieter gut mit dir meint, hat er kein Recht dazu einen Schlüssel für deine Wohnung zurückzubehalten, um vorsorglich nach dem Rechten zu sehen. Bestehe beim Einzug darauf, alle Schlüssel ausgehändigt zu bekommen und nimm auch ein anderweitiges Eindringen des Vermieters in deine Wohnung nicht hin.


Ist fristlose Kündigung in so einem Fall möglich?

Mieter haben in Sonderfällen einen Anspruch auf eine fristlose Kündigung. Es gibt verschiedene Gründe für eine fristlose Kündigung, unter anderem:

  • Wenn die Wohnung gesundheitsgefährdend ist (zum Beispiel wegen Schimmel).
  • Wenn die Wohnung nicht wie vereinbart genutzt werden kann.
  • Wenn die Wohnung erhebliche schwerwiegende Mängel aufweist (defekte Heizung, andauernde Ruhestörungen, Stromausfälle…).
  • Wenn der Vermieter (oder Makler) unerlaubt die Wohnung betritt.
  • Wenn der Vermieter betrügt (zum Beispiel bei der Nebenkostenabrechnung).
  • Wenn der Vermieter den Mieter beleidigt.
  • Wenn der Vermieter den Hausfrieden stört.

Kündige den Mietvertrag nicht auf deine eigene Faust!

Möchtest du deinen Mietvertrag aus wichtigen Gründen fristlos kündigen, empfehlen wir, die Kündigung immer von einem Anwalt prüfen zu lassen. Falls dir jemand die Treppe geklaut hat oder dir wegen Stromdiebstahl gekündigt wurde, hilft MieterEngel auch gerne weiter! Die MieterEngel Partneranwälte beraten Mieter zu allen mietrechtlichen Themen innerhalb von 48 Stunden. Und zwar deutschlandweit. Dafür müssen Mieter nirgendwo hinfahren, sondern können sich bequem von der Couch aus beraten lassen. Und das Beste: die Beratung ist in der MieterEngel Mitgliedschaft enthalten. Mieter zahlen nur 89€ pro Jahr und können sich zu allen Problemen beraten lassen, egal wie viele es sind. Neugierig geworden? Dann jetzt ein unverbindliches Angebot einholen!