Was bedeutet Recht auf Belegeinsicht und wie können Mietende es nutzen?
In diesem Ratgeber finden Sie:
- Wann muss der Vermieter die Belege vorlegen?
- Kann ich mir Kopien der Belege zusenden lassen?
- Wer darf die Belege einsehen?
- Welche Frist gilt bei der Forderung von Belegeinsicht?
- Noch ein Tipp: Mit der Forderung gleich Termin vorschlagen
- Darf ich Belege fotografieren?
- In welche Art von Belegen müssen Vermieter Einsicht gewähren?
- Muss ich als Mieter stets die Belege einer Nebenkostenabrechnung prüfen?
Kommen bei der Nebenkostenabrechnung Zweifel auf, so kann eine Mieterin oder ein Mieter vom Vermieter Einsicht in Rechnung oder Gebührenbescheide verlangen. Dieses Recht bezeichnet man als Belegeinsicht.
Haben Sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung einen offensichtlichen Fehler gefunden ist es ein möglicher Grund für einen Widerspruch. Alleine mit einer Abrechnung ist jedoch noch nicht belegt, welche Kosten tatsächlich entstanden sind. Der zweite Schritt der Prüfung der Betriebskostenabrechnung ist die Einsicht in die Belege.
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Wann muss der Vermieter die Belege vorlegen?
Ein Vermieter muss die Belege nicht automatisch mit der Nebenkostenabrechnung mitliefern, aber wenn er dazu aufgefordert wird, muss er der Mieterin oder dem Mieter Einsicht in die Belege gewähren.
§ 259 BGB regelt die Rechenschaftspflicht und besagt, dass eine “geordnete Zusammenstellung” und eine Vorlage der Belege verlangt wird. Ein dicker Leitz-Ordner mit Papierchaos gilt also nicht. Doch auch wenn die Belege sauber sortiert sind, können sie für Laien oft schwer zu prüfen sein.
Es lohnt sich hier Rat zu holen und die Belege und Rechnung mit einem Anwalt zu besprechen. MieterEngel Mitglieder erhalten eine jährliche Prüfung der Nebenkostenabrechnung schon ab dem Basis-Preis von 79 Euro pro Jahr.
Kann ich mir Kopien der Belege zusenden lassen?
Die Prüfung findet dort statt, wo sich die Belege befinden, kann daher auch beim Steuerberater des Vermieters oder der Hausverwaltung stattfinden.
Wer darf die Belege einsehen?
Neben der Mieterin oder dem Mieter selbst darf auch eine Person des Vertrauens zur Ansicht erscheinen. Sie können also einen Bekannten, der gut mit Zahlen kann oder selbst einen Anwalt mitbringen. Über eine Vollmacht ist es möglich eine dritte Person – ohne die Mieterin oder den Mieter selbst – zur Einsicht zu schicken.
Welche Frist gilt bei der Forderung von Belegeinsicht?
Belegeinsicht entspricht der Widerspruchsfristfür Nebenkostenabrechnungen – im allgemeinen 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Mieterin oder der Mieter die Abrechnung erhalten hat.
Hinweis: Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie die erhaltene Rechnung nicht zur vorgegebenen Zahlungsfrist begleichen müssen. Das Jahr gilt lediglich als der Zeitraum, in dem Sie eine Korrektur geltend machen können. Wichtig ist dabei die Rechnung nur “unter Vorbehalt” einer noch folgenden Prüfung zu zahlen.
Noch ein Tipp: Mit der Forderung gleich Termin vorschlagen
Vermieter sind zur Einsichtgewährung verpflichtet, wenn sie zumutbare Terminvorschläge erhalten. Senden sie am besten drei Terminvorschläge zu unterschiedlichen Zeiten.
Darf ich Belege fotografieren?
Ja. Mieterinnen und Mieter haben das Recht darauf Kopien zu erstellen; dazu gehört nicht nur der Fotokopierer, sondern auch ein Foto mit der Handykamera.
In welche Art von Belegen müssen Vermieter Einsicht gewähren?
Grundsätzlich alle Belege, die in das Erstellen der Abrechnung eingeflossen sind. Dazu können gehören:
- Rechnungen
- Lieferscheine
- Ableseprotokolle
- Belege
- Hausmeister-, Versicherungs-, oder Wartungsverträge
- Zahlungsbelege (Darunter fallen Quittungen, Kassenbons, aber auch Kontoauszüge, Bestätigungen von Überweisungen oder Lastschrift.)
Muss ich als Mieter stets die Belege einer Nebenkostenabrechnung prüfen?
Betriebskostenabrechnung zu erstellen die für Mietende auch ohne zusätzliche Unterlagen verständlich ist. Nach den Grundsätzen des § 259 BGB muss eine Abrechnung nachvollziehbar sein. Das schließt auch mit ein, dass die Mieterin oder der Mieter sowohl gedanklich als auch rechnerisch nachvollziehen kann, welche Betriebskosten angesetzt wurden und wie diese auf die einzelnen Mieter umgelegt wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das alleine schon als Formfehler gewertet werden. Um zu wissen, ob ein Widerspruch angebracht ist, kann es sich lohnen mit einem Anwalt zu sprechen. Für MieterEngel Mitglieder ist eine solche Beratung im Jahresbetrag mit eingeschlossen. Mehr Infos zu den Mitgliedschaften.