Abschied nehmen ist niemals einfach – fristgerechte vs. fristlose Kündigung des Mietvertrags
Lese in diesem Ratgeber:
- Fristgerechte (ordentliche) Kündigung – Wenn alles richtig läuft
- Fristlose (außerordentliche) Kündigung – Wenn du sofort weg willst
- Sonderkündigung – das kann auch passieren
Stell dir vor, dein Vermieter hat dir eine Traumwohnung versprochen und du erlebst genau das Gegenteil: keine Heizung im Winter, Schimmel an den Wänden, unerträgliche Nachbarn…Und dein Vermieter will von all dem nichts wissen? Was kannst du tun? Manchmal hilft nur eins: Kündigung des Mietvertrags. Die Wohnung zu kündigen, auch wenn es sich manchmal nicht vermeiden lässt, ist nicht so einfach. Welche Fristen muss ich beachten? Reicht es anzurufen oder muss ich ein Schreiben vorbereiten? Was passiert, wenn ich fristlos kündigen will?
Für den Mieter gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Fristlos geht es auch, aber nur in speziellen Fällen. Wenn die Wohnung nicht im vereinbarten Zustand ist oder dein Vermieter unerlaubt in deiner Bude rumhängt, hast du das Recht fristlos zu kündigen.
Egal ob du fristgerecht oder fristlos ausziehen willst, als Mitglied von MieterEngel kannst du dich zu jedem Mietproblem beraten lassen. Wenn du unsicher bist, welche Frist in deinem speziellen Fall gilt, kannst du dich jederzeit von unseren Partneranwälten beraten lassen. Sie unterstützen dich bei allen Fragen rund um das Thema Kündigung. So kann man einfach weiterziehen!
Fristgerechte (ordentliche) Kündigung – Wenn alles richtig läuft
Fristgerecht zu kündigen bedeutet einfach die Kündigung früh genug einzureichen und dann zum gewünschten Zeitpunkt auszuziehen. Die gesetzliche Kündigungsfrist der Wohnung liegt für Mieter bei drei Monaten. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss dein Vermieter das Kündigungsschreiben rechtzeitig erhalten. Es muss also ein offizielles Kündigungsschreiben geben, mündliche Kündigung geht leider nicht. Hier findest du hilfreiche Vorlagen für das Kündigungsschreiben.
Damit du pünktlich ausziehen kannst, ist es wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn du unsicher bist, kannst du dich von unseren spezialisierten Partneranwälten zur richtigen Kündigungsfrist beraten lassen. Hier findest du weitere Infos zum Thema Kündigungsfristen.
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Fristlose (außerordentliche) Kündigung – Wenn du sofort weg willst
Wichtige Gründe, bei denen der Mieter die Wohnung fristlos kündigen kann, sind zum Beispiel:
- Gesundheitsgefährdung (Schimmel zählt auch!)
- Schwerwiegende Mängel (Heizungsausfall im Winter, ständiger Lärm…)
- Vertragsvereinbarungen werden nicht eingehalten (Renovierungsarbeiten, die immer noch dauern, obwohl du lang einziehen solltest…)
- Vermieter betritt die Wohnung ohne Erlaubnis (Schlüssel soll niemand außer dir haben!)
- Vermieter bedroht oder beleidigt dich als Mieter
- Vermieter stört den Hausfrieden
In diesen Fällen darfst du außerordentlich kündigen, das heißt ohne Einhaltung der normaler Kündigungsfrist. Genau wie bei der fristgerechten Kündigung muss ein offizielles Kündigungsschreiben eingereicht werden. Dieses muss den Grund beinhalten, aus dem du fristlos ausziehst und eigenhändig von dir unterschrieben werden. Hier findest du alles, was du über fristlose Kündigung wissen musst.
Sonderkündigung – das kann auch passieren
In wenigen Sonderfällen hast du als Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Wenn dein Vermieter eine Mieterhöhung oder weitreichende Modernisierung ankündigt, hast du das Recht, am Ende des übernächsten Monats auszuziehen. Das entsprechende Kündigungsschreiben muss der Vermieter spätestens einen Monat vorher erhalten.
Das Recht zur Sonderkündigung besteht auch, wenn dein Vermieter die Untervermietung der Wohnung nicht gestattet oder wenn ein Mieter verstirbt und du als Mitmieter oder Erbe die Wohnung nicht behalten willst. In beiden Fällen ist eine Kündigung mit Dreimonatsfrist möglich. Eine ausführliche Erklärung dazu findest du hier.
Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter
Bei einer Kündigung ist es wichtig zu wissen, dass ein Kündigungsschreiben bestimmte formelle Vorgaben erfüllen muss und dass die Kündigungsfrist entscheidend ist. Nur wer die richtige Kündigungsfrist beachtet, kann zum gewünschten Zeitpunkt ausziehen. Wenn du unsicher bist, welche Frist in deinem speziellen Fall gilt, kannst du dich über MieterEngel von spezialisierten Anwälten beraten lassen.
Ein Anwalt für Mietrecht kann für dich immer prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Als Mitglied von MieterEngel ist die Beratung zu jedem Mietproblem in deiner Mitgliedschaft enthalten, genauso wie die ausführliche Prüfung deiner Kündigung, sodass der Abschied von deinem Vermieter reibungslos laufen kann.