Mietpreisbremse: Mieterin darf pro Monat 300€ weniger Miete zahlen
Lese in diesem Ratgeber:
- Was war passiert?
- Wie kam der Fall vor Gericht?
- Was hat das AG München entschieden?
- Das willst du auch? So geht’s!
Eine Mieterin zog in München Isarvorstadt in eine Dreizimmerwohnung unterm Dach und sollte nach dem Mietvertrag dafür 1.300 Euro pro Monat zahlen. Das Amtsgericht München entschied jedoch, dass dem Vermieter nur 1.000 Euro zustehen.
Was war passiert?
Nachdem die Mieterin eingezogen war, prüfte sie die Wirksamkeit ihrer Miete und stellte fest: Sie zahlte weit mehr als ortsüblich! Da in München die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei Neuvermietung nur 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies hatte ihr Vermieter nicht eingehalten. Die Mieterin weigerte sich künftig, den überhöhten Teil der Miete zu zahlen.
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Wie kam der Fall vor Gericht?
Der Vermieter zeigte sich verständnislos. Er zog vors Gericht und verklagte die Mieterin auf Zahlung und Räumung der Wohnung.
Was hat das AG München entschieden?
Das AG München gab der Mieterin Recht. Die Berechnungen zeigten, dass der Vermieter aufgrund der Mietpreisbremse nur 1.001 € verlangen durfte. Räumen musste sie die Wohnung natürlich nicht.
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Das willst du auch? So geht’s:
Dass Vermieter trotz Mietpreisbremse zu hohe Mieten verlangen, ist in Großstädten Gang und Gebe. Es lohnt sich also, dies mal bei der eigenen Wohnung zu überprüfen.
- Überprüfe, wieviel Miete du zahlst. Gemeint ist die Nettokaltmiete, d.h. die im Mietvertrag vereinbarte Miete unter Abzug der Betriebskostenpauschale.
- Ermittle die ortsübliche Vergleichsmiete! Diese findest du im Mietspiegel deiner Stadt. Sofern es dort keinen Mietspiegel gibt, braucht man zur Bestimmung der ortsüblichen Mieten Vergleichswohnungen. Hier solltest du einen Rechtsanwalt oder Gutachter fragen, um sicherzugehen.
- Vergleiche die Mieten: Bei Neuvermietung darf die Miete nur 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Beachte die Ausnahmen: Nicht überall gilt die Mietpreisbremse.
War die Miete beim Vormieter höher, muss sie oft nicht gesenkt werden. - Bevor du die Miete zurückhälst, solltest du dich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sonst riskierst du im Zweifel eine fristlose Kündigung!
Mietpreisbremse anwenden
Innerhalb unserer Mitgliedschaft kannst du durch unsere, im Mietrecht erfahrene Partneranwälte zu deiner Miethöhe und der Mietpreisbremse rechtlich beraten werden. Wir verfolgen das Ziel, möglichst außergerichtlich eine Problemlösung herbeizuführen. Sollte das nicht möglich sein, steht es dir natürlich frei, über den Gerichtsweg die Höhe deiner Miete zu monieren. Ob dies in deinem Fall sinnvoll ist und alle weiteren aufkommenden Fragen, beantworten unsere Partneranwälte gerne. Wenn du das wünschst, setzen sie auch direkt Schreiben an deinen Vermieter auf, um deinem Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen.