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Etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft.* Fachanwälte im Mietrecht prüfen schriftlich, ob Sie zu viel bezahlen.

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Jetzt vom Anwalt Neben­kosten­ab­rechnung prüfen lassen:

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Thomas
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Es ging alles super schnell, unkompliziert und die Hilfe des Rechtsanwalts war Gold wert. 100% zu empfehlen.

Janin
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So funktioniert’s

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Schicken Sie uns Ihre Nebenkosten-abrechnung und Mietvertrag per E-Mail.

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Ihr persönlicher Partneranwalt aus dem Bereich Mietrecht überprüft ihre Nebenkosten-abrechnung.

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Lassen Sie sich von unseren Partneranwälten beraten,
denn etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft.1

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Referenzen:
1 „Nebenkostenabrechnung: Nachrechnen lohnt sich“ – WDR, 25.10.2017 https://www1.wdr.de/verbraucher/geld/falsche-nebenkostenabrechnung-100.html

Typische Fehler in Nebenkosten­abrechnungen

  • Formelle Fehler

    Eine der wichtigsten Fragen, die der Anwalt bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung prüft ist, ob Sie Ihre Abrechnung pünktlich erhalten haben. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat Ihr Vermieter zwölf Monate Zeit Ihnen die Rechnung zuzustellen. Kommt die Abrechnung zu spät, heißt es Pech für den Vermieter! Denn eine verspätete Abrechnung müssen Mieter nicht bezahlen. Einzige Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht selbst verschuldet.

  • Abweichung vom Mietvertrag

    Ihr Vermieter darf nur die Kostenpositionen mit Ihnen abrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Tauchen in der Nebenkostenabrechnung plötzlich Kosten auf, die vorab nicht vereinbart waren, müssen Sie diese auch nicht bezahlen!

  • Abrechnung nicht umlagefähiger Nebenkosten

    Ihr Vermieter darf nicht alle Kosten auf die Mieter abwälzen, die ihm durch den Besitz und die Bewirtschaftung einer Wohnung oder eines Wohnhauses entstehen. Ihr Vermieter darf nur regelmäßig anfallende Kosten mit Ihnen abrechnen. Ausgaben wie Reparaturen, die nur einmal anfallen, muss der Vermieter dagegen selbst tragen!

  • Falsche Anwendung des Verteilerschlüssels

    Welchen Anteil von den gesamten Nebenkosten Sie bezahlen müssen, hängt vom Verteilerschlüssel ab. Ihr Vermieter kann die Nebenkosten in Abhängigkeit von Ihrem individuellen Verbrauch, der Größe Ihres Haushaltes, der Fläche Ihrer Wohnung oder Ihrem Anteil an den Wohneinheiten, auf Sie umlegen. Bei der Abrechnung darf Ihr Vermieter immer nur einen Verteilerschlüssel verwenden. Welcher das bei Ihnen ist, steht in Ihrem Mietvertrag. Einzige Ausnahme sind die Heiz- und Warmwasserkosten! Hier muss der Vermieter laut Gesetz mindestens 50% der Kosten abhängig vom Verbrauch abrechnen.

  • Rechenfehler

    Nebenkostenabrechnungen sind häufig viele Seiten lang und voll mit kleingedruckten Zahlen. Gerade bei großen Häusern mit vielen Mietparteien müssen unzählige Einzelrechnungen voller krummer Beträge berücksichtig und prozentual auf alle Mieter umgelegt werden. Bei so vielen Zahlen können leicht Rechenfehler passieren, die für Mieter teuer werden können!

  • Vernachlässigen von Vorauszahlungen

    Bei der Abrechnung der Nebenkosten müssen nicht nur alle angefallenen Kosten richtig aufgelistet und umgelegt werden. Ihr Vermieter muss auch berücksichtigen, welche Kosten Sie schon vorab gezahlt haben. Die meisten Mieter zahlen mit der Miete monatliche Abschlagszahlungen für Nebenkosten an ihren Vermieter.