Nebenkostenabrechnung – Diese Fristen müssen Mieter kennen
In diesem Ratgeber finden Sie:
- Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung
- Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnung
- Widerspruchsfrist für Nebenkostenabrechnung
- Nebenkostenabrechnung Frist für Nachzahlung
- Nebenkostenabrechnung Frist für Auszahlung des Guthabens
- Betriebskostenabrechnung Verjährung
Um die jährliche Nebenkostenabrechnung herrschen viele Unklarheiten. Die meisten Mieter wissen vor allem eins: Jedes Jahr müssen sie eine Menge nachzahlen. Dafür müssen Sie die Abrechnung der Betriebskosten jedoch zunächst einmal pünktlich erhalten. Welche Fristen Sie als Mieterin oder Mieter beim Thema Nebenkostenabrechnung unbedingt kennen müssen, erläutern wir in diesem Ratgeber.
Künstliche Intelligenz checkt Nebenkostenabrechnungen kostenlos auf Fehler bei der Frist
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Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung
Die meisten Vermieter orientieren sich bei der Nebenkostenabrechnung am Kalenderjahr und rechnen von 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres ab. Laut Gesetz darf die Abrechnungsperiode nicht mehr als 12 Monate betragen. Ist die Abrechnungsperiode zu lang, ist die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft und womöglich ungültig. Eine kürzere oder vom Kalenderjahr abweichende Abrechnungsperiode ist dagegen möglich. Wenn du eine Wohnung beispielsweise im Juli beziehst, kann Ihr Vermieter die Monate Juli bis Dezember mit Ihnen abrechnen. Von den Jahreskosten brauchen Sie nur den Anteil bezahlen, der Ihrer Mietdauer entspricht.
Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung: max. 12 Monate
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Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnung
Ihr Vermieter hat nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, Ihnen die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Abrechnung für das Jahr 2020 müssen Sie beispielsweise spätestens am 31. Dezember 2021 erhalten. Kommt die Abrechnung zu spät bei Ihnen an, müssen Sie die Abrechnung unter Umständen nicht bezahlen. Sie ist mit Verspätung nur dann gültig, wenn Ihr Vermieter nichts für die Verspätung kann.
Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnung: 12 Monate
Widerspruchsfrist für Nebenkostenabrechnung
Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung haben Sie ein volles Jahr Zeit die Rechnung auf formelle und inhaltliche Fehler zu prüfen. Wenn Ihnen einzelne Kostenpositionen ungerechtfertigt vorkommen, können Sie vom Vermieter fordern alle Belege einzusehen, die er für die Abrechnung benutzt hat. Wenn Sie bei der Prüfung der Betriebskostenabrechnung Fehler entdecken, haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen. Die Abrechnung muss dann neu erstellt werden. Egal, ob die Abrechnung beim zweiten Mal niedriger oder höher ausfällt – Sie müssen am Ende immer nur den niedrigeren Betrag bezahlen.
Widerspruchsfrist für Nebenkostenabrechnung: 12 Monate
Künstliche Intelligenz analysiert, ob Fristen stimmen – So funktioniert der Algorithmus
MieterEngel hat basierend auf den neuesten Methoden der Wissenschaft einen Algorithmus gebaut, der Nebenkostenabrechnungen überprüft. In einem Prozess, der fast 2 Jahre gedauert hat, haben Mathematiker und Partneranwälte ein System programmiert, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erkennen kann, ob beispielsweise Fristen eingehalten wurden. Zudem checkt die Nebenkosten-KI, ob Abrechnungspositionen berücksichtigt worden sind, der Verteilerschlüssel nachvollziehbar berechnet wurde. Einfach Tester werden, die eigene Nebenkostenabrechnung hier hochladen und in wenigen Minuten besser verstehen, was in der eigenen Nebenkostenabrechnung richtig oder falsch läuft. Die Software stellt keine Rechtsberatung dar. Unverbindlich ausprobieren: Hier mehr erfahren!
Nebenkostenabrechnungsfrist für Nachzahlung
Wenn Sie mit der Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung erhalten und Ihnen der Vermieter keine individuelle Zahlungsfrist gesetzt hat, haben Sie 30 Tage Zeit den Betrag zu überweisen. Wenn Ihnen die Abrechnung ungerechtfertigt erscheint, können Sie den Betrag zunächst unter Vorbehalt zahlen. So geraten Sie nicht in Zahlungsverzug. Stellt sich nach einer sorgfältigen Prüfung heraus, dass der Betrag tatsächlich zu hoch war, können Sie die Differenz zurückfordern, oder mit den Vorauszahlungen für das nächste Jahr verrechnen.
Nebenkostenabrechnungsfrist für Nachzahlung: 30 Tage oder vom Vermieter vorgegeben
Nebenkostenabrechnungsfrist für Auszahlung des Guthabens
Ergibt sich bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für Sie, muss Ihr Vermieter es umgehend, innerhalb von 30 Tagen, an Sie auszahlen. Soll Ihr Guthaben mit zukünftigen Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet werden, sollten Sie beachten, dass Ihr Anspruch auf das Guthaben nach drei Jahren verjährt.
Nebenkostenabrechnungsfrist für Auszahlung des Guthabens: 30 Tage
Verjährung der Betriebskostenabrechnung
Die Verjährungsfrist für eine Nebenkostenabrechnung beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung geltend gemacht wurde. Wenn die Abrechnungsfrist zum Beispiel am 31. Dezember 2021 endet, muss der Vermieter innerhalb von einem Jahr die Betriebskostenabrechnung Ihnen zukommen lassen. Für diese Abrechnung beginnt dann die Verjährungsfrist am 1. Januar des kommenden Jahres.
Die Verjährung bedeutet also, dass der Vermieter nur drei Jahre lang die Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung geltend machen kann. Falls es innerhalb der Verjährungsfrist keine Nachzahlungen gibt, verjährt sein Anspruch.
Diese Frist gilt aber auch für Mieter. Nach der Betriebskostenabrechnung sind nicht immer nur Nachzahlungen fällig, manchmal ergibt sich ein Guthaben für den Mieter. Auch hier kann es zu der Verjährung kommen. Läuft die Verjährungsfrist ab, erhält der Mieter keine Rückzahlung.
Verjährungsfrist für die Betriebskostenabrechnung: 3 Jahre
Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung der Betriebskosten zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss gar nichts nachgezahlt werden! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.
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