Zwischenmieter gesucht! – 5 Tipps, damit ein Untermieter einziehen kann

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Von Helena Koza

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Unsere 5 Tipps:

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Es gibt viele Gründe, warum man für eine gewisse Zeit seine Wohnung zwischenvermieten muss. Sei es für ein Auslandssemester, ein Praktikum oder einen längeren Urlaub. Einen Untermieter zu finden, ist für viele eine gute Alternative, um die alte Wohnung zu behalten zu können, ohne in der Zwischenzeit zwei Mieten bezahlen zu müssen. Um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, haben wir fünf Tipps für dich zusammengefasst, was bei einer Zwischenmiete zu beachten ist.


1. Ohne Zustimmung des Vermieters geht gar nichts

Wenn du dich dazu entscheidest deine Wohnung zur Untermiete freizugeben, musst du dich als Erstes mit deinem Vermieter absprechen: Du brauchst die vorherige Erlaubnis, wenn ein Fremder die Wohnung beziehen soll. In manchen Fällen ist bereits im Hauptmietvertrag festgehalten, dass eine Untermiete zulässig ist. Falls nicht, muss der Vermieter seine Zustimmung erst erteilen.

Der Vermieter kann der Untervermietung der gesamten Wohnung jedoch auch widersprechen. Wer die Wohnung dann trotz des Verbots an einen Dritten untervermietet, kann sogar fristlos gekündigt werden. Also besser erst fragen, bevor es zu spät ist!

Anders ist es bei einzelnen Zimmern der Wohnung. Egal, ob der eigentliche Mieter für einen bestimmten Zeitraum nicht in seiner Wohnung lebt, er sich die Mietzahlungen alleine nicht mehr leisten kann, oder sich in Zukunft einfach nicht alleine Wohnen möchte: Der Vermieter kann die Untervermietung ohne guten Grund in diesem Fall nicht untersagen.



2. Den Untermieter sorgfältig aussuchen

Hat man das Einverständnis des Vermieters bekommen, steht nun die Mietersuche auf dem Programm. Dafür bietet es sich an, sich im Freundes- und Bekanntenkreis, umzuhören. Hat sich über Kontakte jedoch nichts ergeben, kann man über Wohnungsbörsen schnell und einfach einen geeigneten Untermieter finden. Mithilfe von Kleinanzeigen hat man die Möglichkeit, das Angebot zu beschreiben und der Welt zu präsentieren.

Sehr wichtig: Niemals die Wohnung einer fremden Person überlassen, ohne diese im Vorfeld kennengelernt zu haben. Lade potenzielle Bewerber immer zu einem persönlichen Gespräch ein. Dieses sollte nicht zu kurz sein, um den neuen Untermieter ausreichend kennenzulernen zu können. In vielen Fällen hat der Hauptmieter ja auch noch Eigentum oder Wertgegenstände in der Wohnung.

Wer einen Untermieter sucht, so sollte sich immer fragen, was einem wichtig ist. Ob die Person ordentlich sein muss, oder, ob sie besondere Eigenschaften haben sollte. Leider hört man oft von Untermietern, die während man weg ist, die Wohnung verkommen lassen oder die Miete nicht zahlen. Umso wichtiger ist ein persönliches Kennenlernen, bevor der Untermietvertrag unterzeichnet wird. Höre ruhig auf dein Bauchgefühl und akzeptiere einen Zwischenmieter nur, wenn du vollkommen vom Bewerber überzeugt bist. Schließlich willst du, bei deiner Heimkehr keine bösen Überraschungen erleben.


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3. Keine Untermiete ohne Untermietvertrag

Ist ein passender Untermieter gefunden, sollte in jedem Fall ein Untermietvertrag abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann man mit ruhigen Gewissen den Schlüssel der Wohnung übergeben. In jedem Fall muss ein Untermietvertrag enthalten: den Name des Zwischenmieters, die Höhe der Mietzahlung und den Zeitraum des Mietverhältnisses. Außerdem sollte der Umgang mit den Möbeln sowie die Sauberhaltung der Wohnung geregelt werden. Auch eine Kaution von ein oder zwei Monatsmieten ist empfehlenswert.

Eine Haftpflichtversicherung gibt zusätzliche Sicherheit
Zusätzlich zur Kaution solltest du darauf achten, dass dein Untermieter über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Falls es doch zu Schäden an der Wohnung oder an deinen Möbeln kommt, bist du so zusätzlich abgesichert.


4. Ein Untermietvertrag gilt auch für den Hauptmieter

Bevor du dem Unter- oder Zwischenmieter deine Wohnung per Unterschrift überlässt, solltest du dir auch über deine eigenen Pläne ganz sicher sein. Denn mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du deine Mietwohnung für den angegebenen Zeitraum zur Nutzung dem Untermieter überlässt. Bei einer vorzeitigen Rückkehr ist eine Kündigung nicht möglich. Stattdessen müsstest dich um eine alternative Unterkunft bemühen. Der Untermieter verpflichtet sich wiederum, die Wohnung nach den festgelegten Regeln zu bewohnen und jeden Monat die Miete zu bezahlen.


5. Untermiete mit Anwalt besprechen

Wenn du noch Fragen zum Thema Untermiete oder Zwischenmiete hast, kannst du dich von einem unserer Partneranwälte beraten lassen. Unsere spezialisierten Anwälte können dir weiterhelfen, wie du dein Recht die Wohnung unterzuvermieten durchsetzen kannst. Auch, wenn du als Untermieter ein Problem mit deinem Hauptmieter hast, stehen dir unsere Anwälte gerne zur Verfügung.