Haustierhaltung – Was geht, was vielleicht gehen kann und was du vergessen musst
Lese in diesem Ratgeber:
- 1. Kleintiere gehen klar!
- 2. Hunde und Katzen – nur wenn der Vermieter zustimmt
- 3. Ich will aber eine Schlange!
Viele von uns betrachten Tiere als Familienmitglieder. Es ist auch verständlich, dass du eine Wohnung mieten möchtest, wo du deine kleinen Freunde friedlich mitnehmen kannst. Was passiert aber, wenn der Vermieter die Tierhaltung verbietet? Musst du immer eine Erlaubnis einholen oder gibt es bestimmte Tierarten, die du auf jeden Fall in deiner Wohnung unterbringen kannst? Sind Hausschweine eigentlich noch Kleintiere? Wir klären das tierische Thema in diesem Ratgeber auf.
1. Kleintiere gehen klar!
Das Gute zuerst: Ein absolutes Haustierverbot ist im Mietvertrag nicht möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Tiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen. Tierhaltung ist im Mietrecht in der Regel von der Art der Tiere abhängig. Eine Erlaubnis für das Halten von Kleintieren in der Mietwohnung muss nicht eingeholt werden. So einfach geht es! Zu Kleintieren gehören: Ziervögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Wühlmäuse, Ratten und Schildkröten. Leider gehören Hunde und Katzen in der Regel nicht zu den Kleintieren. Bei Minischweinen machen Gerichte überraschenderweise keinen Unterschied zu Hunden und Katzen, Kleintiere sind sie aber sicherlich nicht.
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2. Hunde und Katzen – nur wenn der Vermieter zustimmt
Falls du in deinem Mietvertrag eine Klauseln findest, die die Tierhaltung grundsätzlich erlaubt, brauchst du auch für Hunde und Katzen keine gesonderte Erlaubnis. Häufig gibt es aber in Mietverträgen Klauseln, die Hunde- und Katzenhaltung von einer Erlaubnis des Vermieters abhängig machen. Bevor ein Tier ins Haus kommt, muss also der Vermieter zustimmen. Der Vermieter muss bei der Entscheidung auf Folgendes achten: Rasse und Größe des Tieres, Anzahl der Tiere, soziales Umfeld der Mietwohnung sowie seine bisherige Handhabung der Tierhaltung (Gleichbehandlung aller Mieter).
Das Erlaubnis bezieht sich immer auf das konkrete Tier. Die erlaubte Anzahl an Tieren hängt von der Wohnungsgröße ab, meistens sind zwei Haustiere erlaubt. Weitere Haustiere wie Frettchen, Leguane, Papageie oder Minischwein gehören ebenfalls zu den Tierarten, für die du eine Erlaubnis des Vermieters holen musst. Die Kriterien bleiben gleich.
3. Ich will aber eine Schlange!
Wenn exotische Tiere wie Spinnen, Skorpione, Echsen oder Schlangen dein Ding sind, kann es kompliziert werden. Solche Tiere sind nur dann erlaubt, wenn der Mieter nachweisen kann, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht und sie auch nicht aus ihren Käfigen entwischen können. Falls du das nicht hinkriegst, kann der Vermieter die Haltung verweigern. Kleine, ungiftige Schlangen, die in einem verschlossenen Terrarium gehalten werden, stellen in der Regel kein Problem dar. Kampfhunde zählen aber auch als gefährlich.
Wenn es um die Zulässigkeit der Tierhaltung in der Mietwohnung geht, ist immer noch der Einzelfall entscheidend. Grundsätzlich gilt, dass Kleintiere, die ungefährlich und ungiftig sind, ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen. Das wichtigste lässt sich also zusammenfassen:
- die Kleintierhaltung ist generell erlaubt (Kaninchen sind drin!)
- für die Haltung von Hunden und Katzen brauchst du eine Erlaubnis
- gefährliche Tiere als Haustiere sind in der Mietwohnung meistens verboten
Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter
Falls du nicht sicher bist, wie du bei der Tierhaltung in der Mietwohnung vorgehen solltest oder dein Vermieter nicht zugänglich ist, beraten dich gerne unsere Partneranwälte und setzen, wenn gewünscht, auch ein Schreiben an deinen Vermieter auf. Als Mieterschutz-Club wollen wir dir helfen deine Rechte zu kennen und die zu verteidigen. Die Prüfung deines Mietvertrags ist immer in der Mitgliedschaft bei MieterEngel enthalten. Du kannst auch alle deine individuellen Fragen zum Mietvertrag und Tierhaltung prüfen und beantworten lassen, so oft wie du möchtest.