Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag, wenn ich umziehe? GEZ abmelden oder ummelden – das ist die Frage!
In diesem Ratgeber findest du:
- Abmelden oder ummelden?
- Wie kann ich mich abmelden?
- Wer muss den Beitrag nicht bezahlen?
- GEZ im Todesfall
Den Rundfunkbeitrag muss ja leider jeder in Deutschland bezahlen. Was passiert, wenn man umzieht? Muss ich die GEZ abmelden oder ummelden? Und wenn ja, wie geht das? In diesem Ratgeber findest du alles was du wissen musst, damit du keine Probleme bekommst.
Abmelden oder ummelden?
Die GEZ heißt eigentlich offiziell ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice. Der Unterschied zwischen ummelden und abmelden ist einfach erklärt: Wenn du in deiner aktuellen Wohnung den Rundfunkbeitrag bezahlst und auch nach dem Umzug weiterhin bezahlen musst, solltest du dich ummelden. Dies kannst du ganz einfach über die offizielle Website tun, indem du dieses Formular ausfüllst. Du solltest vorab schon deine Beitragsnummer bereit halten. Ummeldung bedeutet demnach einfach, dass du weiterhin den Beitrag bezahlen musst, deine Adresse sich aber ändert.
Falls du nach dem Umzug nicht mehr dazu verpflichtet sein solltest, den GEZ Beitrag überweisen zu müssen, kannst du dich abmelden (das wäre doch schön!). Grundsätzlich gilt das aber für wenige Ausnahmen. Egal, ob du das Angebot der öffentlich rechtlichen Anstalten nutzt oder nicht, gilt: für jede Wohnung muss ein Beitrag gezahlt werden. Falls du aber zusammen mit deinem Partner wohnst, zahlt ihr zu zweit nur einmal. Das gleiche gilt für WGs. Wenn du also in eine Wohnung einziehst, wo der Rundfunkbeitrag schon bezahlt wird, kannst du dich von der GEZ tatsächlich abmelden. Wir haben die häufigsten Gründe für eine GEZ Abmeldung für dich zusammengefasst:
- Du ziehst in eine WG, in der schon jemand den GEZ Beitrag zahlt.
- Du ziehst mit deinem Partner und die Gebühren für die Wohnung werden schon bezahlt.
- Du ziehst nochmal zurück zu deinen Eltern, die Beitragszahler sind (kann auch passieren).
- Du ziehst dauerhaft ins Ausland um und hast keinen Wohnsitz in Deutschland.
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Wie kann ich mich abmelden?
Die Abmeldung muss, wie schon erwartet, schriftlich erfolgen. Das ganze Prozess ist aber ziemlich einfach und besteht aus den folgenden Schritten:
1. Zuerst benutze das Formular auf der GEZ Website oder schreib deinen eigenen Brief. (Wir empfehlen das fertige Formular zu benutzen, warum das Rad neu erfinden?)
2. Dann unterschreibe das ausgefüllte Dokument eigenhändig und verschicke es an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Du erhältst eine schriftliche Bestätigung, wenn du abgemeldet wirst.
Wer muss den Beitrag nicht bezahlen?
Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das passiert aber nicht automatisch, sondern muss beim Beitragsservice beantragt und der Bezug der Leistung muss nachgewiesen werden. Hier kannst du eine Ermäßigung oder eine Befreiung von dem Rundfunkbeitrag beantragen. Das Vorgehen ist ähnlich wie bei der Abmeldung: das Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und verschicken.
Wenn Vollzahler und von der Zahlung des Rundfunkbeitrags Befreite in einer Wohnung zusammen wohnen, dann müssen nur diejenigen, die nicht befreit sind, den Beitrag unter sich aufteilen. Es muss also trotzdem bezahlt werden.
Eine gute Nachricht ist aber, dass man für Zweitwohnungen nicht zahlen muss. Hier musst du die Zweitwohnung selbst als solche registrieren. Du musst dann die Adresse und die Beitragsnummer von der Zweitwohnung bereit haben und prüfen können, dass du den Beitrag schon für die erste Wohnung bezahlst. Hier geht es zum Online Formular.
GEZ im Todesfall
Stirbt ein Angehöriger, muss die Person bei der GEZ abgemeldet werden. Das gehört zu den Pflichten der Hinterbliebenen. Voraussetzung: Der oder die Verstorbene hat allein gelebt und die Wohnung wird nach dem Tod aufgelöst. Falls die Wohnung nicht gekündigt wird, werden die Beiträge weiter abgebucht. Als Beleg für die Abmeldung brauchst du nur eine Kopie der Sterbeurkunde.
Wenn aber der Verstorbene Beitragszahler war und ein Hinterbliebener (zum Beispiel der Ehepartner) weiter in der Wohnung lebt, muss dieser den Rundfunkbeitrag auf seinen Namen ummelden und weiterhin bezahlen.
Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter
Das ist alles was du zu dem Thema GEZ ummelden und abmelden wissen musst. Die Gebühr ist nur in wenigen Fällen umgehbar, es lohnt sich aber die Wohnung mit mehreren Personen zu teilen und so nur ein Beitrag zusammen zahlen zu müssen. Es ist doch ein schöner Grund, endlich mit deinem Partner zusammenzuziehen oder das WG Leben wertzuschätzen.
Falls du Schwierigkeiten mit dem Rundfunkbeitrag hast, lohnt es sich die MieterEngel Mitgliedschaft für dich. Unsere Partneranwälte unterstützen dich gerne bei allen notwendigen Schritten und beantworten alle deine Fragen zum Thema GEZ. Wir sind der digitale Mieterschutz mit erfahrenen Partneranwälten an deiner Seite.