Hausreinigung als Nebenkosten – Wer muss für Sauberkeit im Treppenhaus sorgen?

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von Maritta Seitz

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Lese in diesem Ratgeber:

Lassen Sie Ihre Nebenkosten prüfen!
Mitglieder sparen durchschnittlich 300 Euro bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung.
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Für die Sauberkeit in den eigenen vier Wänden ist jeder Mieter selbst verantwortlich. Dafür, dass auch die gemeinschaftlich genutzten Räume und Flächen des Hauses blitzblank sind, muss dagegen der Vermieter sorgen. Der hat mehrere Möglichkeiten für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Je nachdem welche Variante der Vermieter wählt, kommen auf den Mieter unterschiedliche Kosten zu.



Hausreinigung in der Nebenkostenabrechnung

Die Kosten für Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung zählen zu den Nebenkosten, die sich der Vermieter von den Mietern zurückholen kann. Mit durchschnittlich 16 Cent je Quadratmeter, liegt die Höhe der Kosten für die Gebäudereinigung im unteren Drittel. Günstiger sind die Kosten für den Schornsteinfeger für 4 Cent und teurer die Kosten für Heizung und Warmwasser, die sich auf bis zu 1,98 Euro belaufen können. Mit der Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter Kosten für Reinigungspersonal und Putzmittel auf die Mieter umwälzen.

Mieter übernehmen die Hausreinigung

Mieter übernehmen die Hausreinigung

Der Vermieter hat die Möglichkeit die Verantwortung sich um die Hausreinigung zu kümmern mit dem Mietvertrag oder der Hausordnung auf die Mieter übertragen. Diese Praxis ist vielen als die Kehrwoche bekannt. Müssen die Mieter für die Sauberkeit von Treppenhäusern, Fluren, Aufzugkabine und Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Fahrradraum oder Keller sorgen, kann der Vermieter keine Hausreinigungskosten in der Nebenkostenrechnung abrechnen.

Die Mieter müssen sich jedoch nur um normale Verschmutzungen kümmern. Graffitis müssen beispielsweise nicht im Rahmen der Kehrwoche von den Mietern entfernt werden. Hält sich ein Mieter nicht an die Kehrwoche, muss der Vermieter ihn drei Mal abmahnen, bevor er eine Reinigungsfirma beauftragen kann, das Saubermachen zu übernehmen. Kommt es so weit, ist der Mieter schadensersatzpflichtig und kann unter Umständen mit einer fristlosen Kündigung rechnen.


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Reinigungsfirma wird beauftragt

Wenn der Vermieter die Reinigung des Hauses von vorneherein an eine Reinigungsfirma überträgt, muss er sich, wie auch bei den übrigen Nebenkosten, an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten. Das bedeutet, dass er die Hausreinigung weder unnötig oft, noch dafür den teuersten Anbieter beauftragen sollte. Die Gesamtkosten für Reinigungspersonal und Putzmittel kann der Vermieter mittels Verteilerschlüssel auf die einzelnen Mietparteien umlegen.


Hausreinigung durch den Hausmeister

Statt eine externe Firma zu beauftragen, kann die Reinigung des Hauses auch zu den Aufgaben des Hausmeisters oder Hauswarts zählen. In diesem Fall darf der Vermieter die Kosten für die Hausreinigung nicht separat in der Nebenkostenabrechnung aufführen. Die Reinigungskosten sind dann schon in den Lohnkosten für den Hausmeister enthalten.


Vermieter putzt selbst

Die letzte Möglichkeit das Wohnhaus sauber zu halten ist, dass der Vermieter die Reinigungsarbeiten selbst übernimmt. Das muss er jedoch nicht unentgeltlich tun. Für seine Reinigungsarbeiten kann er einen angemessen Stundensatz berechnen, wie ihn auch eine professionelle Putzkraft erhalten würde. Zusätzlich kann er in der Nebenkostenabrechnung auch Kosten für Putzmittel von den Mietern zurückfordern.


Du zahlst ungewöhnlich viel für die Hausreinigung?

Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss der Mieter gar nichts bezahlen! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.

Lass deine Nebenkostenabrechnung prüfen und erfahre in kürzester Zeit, ob deine Abrechnung stimmt. Die Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung ist in jedem Jahr deiner Mitgliedschaft enthalten. Für deine Fragen sind wir gerne unter 030 5557 1887 da.