Heizkostenzuschuss 2021/2022 – Wer bekommt ihn? 
In diesem Ratgeber finden Sie:
Das sich wandelnde Klima beeinflusst unser Leben immer mehr – auch was die Wohnumstände angeht. Die Energiekosten steigen enorm. Diese Steigerung macht sich am Anfang 2022 in jedem Haushalt auf den Rechnungen bemerkbar. Da Anbieter deutlich mehr zu zahlen haben, müssen es Verbraucher leider auch tun.
Aufgrund der gestiegenen Heizkosten können tausende Mieterinnen und Mieter in eine finanziell schwierige Situation geraten.
Um Haushaltsführende mit geringem Einkommen zu entlasten, startet die Bundesregierung ein neues Programm: den Heizkostenzuschuss. Er soll Millionen helfen, bei den Heizkosten über die Runden zu kommen. Haushalte, die in Form von dem Wohngeld staatliche Hilfe bekommen, erhalten bei einer Person 135€, bei zwei Personen 175€ und für jede weitere Person 35€ Heizkostenzuschuss. Studierende und Auszubildende, die bereits aus dem Elternhaus ausgezogen sind und BAföG bzw. Ausbildungsgeld beziehen, erhalten 115€ als Beihilfe für die Heizkosten.
Wie sich die Kosten ändern und was die Regierung im Rahmen des Zuschusses genau unternehmen wird, um Bürgerinnen und Bürgern Hilfe zu leisten, lesen Sie in diesem Artikel.
Heizkostenkrise
Das Jahr 2022, bringt zahlreiche Neuerungen in Bezug auf das Heizen, aber auch bei Mietpreisbremse oder den Mietspiegel. Während man 2021 im Vergleich zu 2020 weniger für das Leben ausgeben musste, ist 2022 eine allgemeine Erhöhung in mehreren Bereichen zu erwarten. Neben den Mietpreisen steigen auch die Energiepreise stark. Die Heizkosten sind davon am meisten betroffen.
Es kommt vor, dass Heizkosten stagnieren oder sinken, dieses Jahr wird es aber anders. Das Wetter in der Heizsaison ist dieses Jahr deutlich kühler als 2021, und die erhöhten CO2-Steuerkosten haben ebenso einen Einfluss auf die enorm steigende Preise. Im Durchschnitt zahlen Mieterinnen und Mieter 54% mehr in der Heizsaison als letztes Jahr. Vor allem wer seine Wohnung mit Heizöl warm hält, muss tief in seinen Geldbeutel gucken. Hierbei kann es sich um eine Steigerung von bis zu 99% handeln. Beim Erdgas sind es um die 55%.
In Zahlen ausgedrückt zahlt z.B. ein Haushalt mit 3-4 Personen, der ungefähr 20.000 Kilowattstunde im Jahr verbraucht, ca. 225€ mehr als letztes Jahr.
Preise im Vergleich zum Vorjahr in %
Quelle: Statista – Durchschnittlicher Verbraucherpreis für leichtes Heizöl in Deutschland in den Jahren 1960 bis 2022 (in Cent pro Liter) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2633/umfrage/entwicklung-des-verbraucherpreises-fuer-leichtes-heizoel-seit-1960/
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Was ist der Heizkostenzuschuss?
Wegen den steigenden Heizkosten können Menschen mit geringem Einkommen in eine finanziell schwierige Situation geraten. Auch, wenn sie keinen Einfluss darauf haben, wie ihre Mietwohnung beheizt wird, müssen sie mehr zahlen. Im schlimmsten Fall, kann es dazu führen, dass solche Mieterinnen und Mieter ihre Miete nicht mehr zahlen können. Um Haushaltsführende mit geringem Einkommen zu entlasten, startet die Bundesregierung ein neues Programm: der Heizkostenzuschuss. Er soll Millionen helfen, bei den Energiekosten über die Runden zu kommen. Er ist eine einmalige finanzielle Hilfeleistung für Heizkosten von der Regierung für Bedürftige.
Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss?
Folgende Personengruppen, die Sozialhilfe im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 von dem Staat bekommen, erhalten ihn: Mieterinnen und Mieter, die Wohngeld beziehen, erhalten automatisch einen Zuschuss für Heizkosten.
- Mieterinnen und Mieter, die Wohngeld beziehen, erhalten automatisch einen Zuschuss für Heizkosten.
- Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten und nicht mehr mit ihren Eltern wohnen.
- Studenten, die BAföG beziehen und nicht mehr mit ihren Eltern wohnen.
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?
Haushalte, die in Form von dem Wohngeld staatliche Hilfe bekommen, erhalten bei einer Person 135€, bei zwei Personen 175€ und für jede weitere Person 35€ Heizkostenzuschuss. Studierende und Auszubildende, die bereits aus dem Elternhaus ausgezogen sind und BAföG bzw. Ausbildungsgeld beziehen, erhalten 115€ als Beihilfe für die Heizkosten.
Muss man einen Antrag stellen um den Zuschuss zu bekommen?
Wenn man wenigsten einen Monat lang zw. Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen hat oder als Haushaltsmitglied berücksichtigt wurde, wird der Heizkostenzuschuss automatisch ausgezahlt ohne einen Antrag stellen zu müssen.
Wenn man aber als Student bzw. Azubi im genannten Zeitraum BAföG oder AFBG, aber kein Wohngeld bezogen hat, und auch nicht als Haushaltsmitglied in einem Wohngeldbescheid berücksichtigt wurde, muss man einen Antrag stellen. Den Antrag sollten Berechtigte frühestens ab dem 01. Juni 2022 und bis spätesten 31. Dezember 2022 stellen.
Wann und wie oft wird er ausgezahlt?
Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige, wie o.e. entweder automatische, oder auf Antrag gestellte Hilfeleistung. Obwohl das Kabinett bereits am 02. Februar 2022 beschlossen hat, dass der Heizkostenzuschuss in Kraft treten soll, muss dies auch der Bundestag als Gesetz beschlossen. Es gibt noch kein genaues Datum, wann dies passieren soll, aber vorausgesehen bis zum 01. Juni 2022.
Wie kann ich noch an den Heizkosten sparen?
Es lohnt sich immer ein Auge darauf zu werfen, ob formelle und inhaltliche Vorgaben bei den jährlichen Heizkostenabrechnungen eingehalten sind. Da Heizkostenabrechnungen Fehler enthalten können, dürfen Mieterinnen und Mieter die Unterlagen einsehen und können ggf. Widerspruch einlegen. Falls der Widerspruch begründet ist, muss man eventuell den geforderten Betrag gar nicht bezahlen.
Die Abrechnung der Heizkosten ist nämlich durch das Gesetz gebunden. Danach müssen mindestens 50% Prozent der Heizkosten nach Verbrauch umgelegt werden. Der Vermieter muss also die Wohnung mit geeigneten Messgeräten ausstatten, um eine verbrauchsorientierte Abrechnung gewährleisten zu können. Heizkostenpauschalen oder vom Verbrauch unabhängige Inklusivmieten sind für die Abrechnung der Heizkosten nicht erlaubt (BGH WuM 2006, 518). Hält sich der Vermieter nicht daran, darf der Mieter die Heizkosten um 15% mindern.
Neben den Kosten für Brennstoff kann der Vermieter noch weitere Posten in der Heizkostenabrechnung mit dem Mieter abrechnen. Auch die Kosten für Strom, Betrieb und Wartung der Heizanlage, Kehrgebühren und jährliche Immissionsmessung des Schornsteinfegers, sowie die Verbrauchserfassung können in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Muss die Anlage repariert werden, dürfen diese Kosten nicht in der Abrechnung erscheinen. Manche Vermieter versuchen jedoch Reparaturkosten als Wartungskosten oder andere Stromkosten als Betriebsstrom abzurechnen.
Bei ungewöhnlich hohen Beträgen sollten sich Mieterinnen und Mieter schlau machen und wenn es begründet ist, einen Widerspruch einlegen. Wer den Verdacht einer falschen Abrechnung hegt, kann diese kostenlos von der MieterEngel KI-Kontrolle prüfen lassen.
Wie gegen die Betriebs- und Heizkostenabrechnung Widerspruch einlegen?
Wenn man seine Rechte kennt und gegen die Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen will, muss man seine Einwendungen schriftlich an den Vermieter richten. Der Widerspruch muss im Schreiben an den Vermieter klar begründet sein. Verdächtigungen, Vermutungen oder Allgemeinplätze reichen nicht aus. Beim schriftlichen Kontakt mit dem Vermieter sollten Mieter stets darauf achten, Briefe per Einschreiben zu versenden. Nur so kann im Ernstfall bewiesen werden, dass der Vermieter den Brief tatsächlich erhalten hat.
Hätten Sie gedacht, dass etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler enthält?
Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Betriebskostenabrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss gar nichts nachgezahlt werden! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.
Wir lassen Sie mit Ihrer Nebenkostenabrechnung nicht allein! Für MieterEngel Mitglieder ist die Prüfung der Nebenkostenabrechnung in jedem Jahr der Mitgliedschaft enthalten. Unsere Partneranwälte nehmen alle Kostenpositionen unter die Lupe und fassen das Ergebnis der Prüfung in einem Prüfungsbericht für Sie zusammen.
Nicht vergessen: MieterEngel bietet auch einen kostenlosen Nebenkostencheck an. Sie müssen sich nur in unserem Portal anmelden, Ihr Abrechnung hochladen und innerhalb von wenigen Sekunden bekommen Sie schon den ersten Überblick. Der Prozess ist komplett digital und 100% kostenlos.
Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie jetzt unsere Partneranwälte um Rat.