Was Sie über Kaution wissen müssen und wie Sie Ihr Geld sicher zurück bekommen
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
- Wie hoch darf die Kaution sein?
- Wann muss der Vermieter nach Auszug die Kaution an Mieter zurück zahlen?
- In welchen Fällen darf der Vermieter einen Teil der Kaution oder die gesamte Kaution einbehalten?
- Welche Alternativen zur normalen Kaution gibt es?
Die Kaution ist, einfach gesagt, eine Sicherheitsleistung des Mieters. Mit einer Kaution sichern sich die meisten Vermieter für den Fall ab, dass nach Auszug des Mieters noch Mietschulden bestehen, Reparaturen oder Nebenkosten bezahlt werden müssen.
Eine Verpflichtung zur Kaution gibt es gesetzlich nicht, es ist aber verständlich, dass die meisten Vermieter eine Kaution als Sicherheit verlangen.
Es tut ziemlich weh, eine Menge Geld vorab bezahlen zu müssen, bevor man überhaupt einzieht. Wenn alles gut läuft, holt man sich dieses Geld einfach nach dem Auszug zurück. Der Vermieter hat in der Regel ein Recht darauf, die Kaution bis zu sechs Monate einzubehalten. Hat der Vermieter keine berechtigten Forderungen an die Mieterin oder den Mieter, so muss er die Kaution zurückzahlen. Behält der Vermieter die Kaution ungerechtfertigt ein, sollten Mieter sich rechtlichen Beistand holen, um die Kaution (und auch die Zinsen!) zurückzufordern.
Alleine kämpfen sollten Sie aber nicht. Bei MieterEngel können Sie sich zuverlässigen Rechtsbeistand holen und sich von unseren erfahrenen Partneranwälten bei der Rückforderung Ihrer Kaution unterstützen lassen. Für MieterEngel Mitglieder ist die Beratung in der Mitgliedschaft enthalten.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Der Vermieter kann selbst bestimmen, welche Höhe die Mietsicherheit haben soll. Die maximale Höhe der Mietkaution ist jedoch gesetzlich geregelt: Sie darf das Dreifache der Nettomiete (Kaltmiete) nicht überschreiten. Hierbei bleiben Pauschalen oder Betriebskostenvorauszahlungen also unberücksichtigt. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung im Mietvertrag ist nicht möglich.
Beispiel für Kautionszahlung
Eine Mieterin kann am 15.04.2022 in ihre neue Wohnung ziehen. Ihre Kaltmiete beträgt 460 Euro. Die Kaution darf nicht höher als 1380 Euro sein und muss spätestens bis zum 15.07.2022 in höchstens drei Raten bezahlt werden.
Der Vermieter darf die ursprüngliche Kautionsforderung nicht erhöhen. Das gilt sowohl, wenn die Miete erhöht wird, als auch für den Fall, dass der Vermieter die Mietsicherheit beim Einzug nicht in der maximal möglichen Höhe verlangt hat. Eine Reduzierung der Kautionssumme ist dagegen immer möglich. Hier finden Sie weitere Infos zur Kautionshöhe.
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Wann muss der Vermieter nach Auszug die Kaution an Mieter zurückzahlen?
Der Mieter erhält die Kaution erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück. Aus diesem Grund darf der Mieter auch nicht die Zahlung der Miete vor Beendigung des Mietverhältnisses einstellen und mit der Kaution verrechnen. Entgegen der landläufigen Meinung haben Mieter kein Recht darauf ihre Kaution „abzuwohnen“.
Beim Auszug sollte die Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Nach der Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter in der Regel sechs Monate Zeit, mögliche Zahlungsansprüche (z.B. Nebenkostenabrechnung) aus dem Mietverhältnis gegen den ehemaligen Mieter geltend zu machen und diese mit der Kaution zu verrechnen. Er darf jedoch nicht die komplette Kaution länger als sechs Monate einbehalten.
In welchen Fällen darf der Vermieter einen Teil der Kaution oder die gesamte Kaution einbehalten?
Einige Gründe für die Einbehaltung der Kaution sind:
- Rückgabe der Wohnung in einem anderen Zustand als vereinbart wurde (Schönheitsreparaturen die laut Mietvertrag gemacht werden sollen, Umbauarbeiten, Schäden, Räumungskosten…)
- Nicht pünktliche Wohnungsrückgabe
- Hinterlassene Mietschulden
- Anstehende Nebenkostenabrechnung
Hier haben wir ausführlich über die häufigsten Gründe für die Einbehaltung der Kaution geschrieben.
Welche Alternativen zur normalen Kaution gibt es?
Die Barkaution (die aber nicht bar bezahlt werden muss) ist die übliche Form der Sicherheitsleistung. Hier überweist der Mieter die Summe von maximal drei Kaltmieten an den Vermieter und der legt das Geld bis zum Auszug des Mieters, von seinem Vermögen getrennt, auf einem separaten Kautionskonto an. Das Gesetz erlaubt es dem Mieter die Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen.
Es gibt aber auch Alternativen zur Barkaution: der Mieter darf auch ein Mietkautionssparbuch mit der Kautionssumme eröffnen und es anschließend an den Vermieter übergeben oder verpfänden. Eine weitere Option, die häufig bei jüngeren Mietern genutzt wird, ist eine Bürgschaft der Eltern. Das bedeutet, dass der junge Mieter beim Einzug keine Kautionszahlung an den Vermieter leisten muss. Hinterlässt er jedoch Mietschulden oder Schäden, müssen seine Eltern dafür aufkommen.
Eine Bürgschaft kann auch zusätzlich zu einer Kaution vereinbart werden. In der Summe dürfen beiden Sicherheitsleistungen jedoch die Höhe von drei Kaltmieten nicht übersteigen. Alles über die möglichen Kautionsformen finden Sie hier.
Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter
Wenn Sie die Kaution nicht zurückbekommen haben oder Ihr Vermieter verlangt, dass Sie die Mietkaution ausschließlich in bar bezahlst, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen. In unserem Portal finden Sie kostenlose Muster für Kautionsrückforderung oder eine Auskunftsaufforderung zum Kautionskonto für die reibungslose Kommunikation mit deinem Vermieter.
Die Kaution ist und bleibt Ihr Geld, das nur als Sicherheit eingezahlt wird. Wenn Sie dieses Geld nicht zurückbekommen, sollten Sie sich unbedingt professionelle Hilfe holen. Bei MieterEngel können Sie immer auf unsere spezialisierten Partneranwälten zählen. Sie erhalten eine rechtliche Einschätzung sowie Handlungsempfehlung, wie Sie Ihre Kaution wieder bekommen. Wir prüfen auch Ihren Mietvertrag bevor Sie einziehen, um ungerechtfertigte Kautionsforderungen zu vermeiden. Egal ob Sie die Kaution noch nicht bezahlt haben oder sie wieder kriegen möchten – unsere Partneranwälte helfen Ihnen.