Mit welchen Kosten muss man bei einem Makler rechnen?

Ärger mit dem Makler oder Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten.
weiter
zuverlässig · unverbindlich · schnell
Von Daria Krauzowicz

Lese in diesem Ratgeber:

Ärger mit dem Makler oder Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten.
Ärger mit dem Makler oder Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten.


Es gibt ganz bestimmt Berufe mit einem besseren Image. Mit einem Makler zusammenzuarbeiten, ob es uns gefällt oder nicht, ist manchmal unerlässlich. Die Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen können viel Zeit sowie Nerven sparen und sogar den Vermietungsprozess deutlich erleichtern. Die Kehrseite der Medaille: das ganze hat auch seinen Preis. Doch sind diese Kosten gesetzlich geregelt? Sind sie vielleicht steuerlich absetzbar? Wie hoch können Maklergebühren werden und das wichtigste: Wer muss sie zahlen?


Wer bezahlt für den Makler?

Für die Vermietung von Wohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Wer den Makler bestellt, muss auch bezahlen. Bestellt der Vermieter den Makler, dann übernimmt der Vermieter auch die Provision. Bestellt der potenzielle Mieter den Makler, dann übernimmt der Mieter die Provision. Reagiert ein Mieter auf ein Angebot des Immobilienmaklers, so muss er diesem dafür nichts zahlen. Dann darf der Vermieter die Maklergebühren auch nicht hinterher vom Mieter einfordern, oder anderweitig auf ihn umlegen.

Wenn ein Makler versucht, dich davon zu überzeugen, dass du anstatt des Vermieters die Kosten übernehmen solltest, dann ist das strafbar. Es ist auch nicht erlaubt die Provision in Rechnung zu stellen, wenn du den Suchauftrag erteilt hast, die vermietete Wohnung aber schon im Bestand des Maklers war. Nur wenn die Wohnung neu und explizit für dich gefunden wurde, ist der Makler zu einer Provision berechtigt.



Brauche ich das wirklich?

Falls du selbst auf der Suche nach einer Wohnung bist, bieten sich viele Möglichkeiten: Internet, Zeitschriften und andere Kanäle sind voll von Angeboten. Doch manchmal wird der Wohnungsmarkt zu einem richtigen Jungel und es fällt sehr schwer ein gutes Angebot darunter zu finden. Auch der Zeitfaktor ist für viele entscheidend: falls du nicht viel Zeit (oder die Geduld) hast, kann ein Makler helfen. Wie schon erwähnt, falls du den Makler selbst bestellst und er auch eine passende Wohnung für dich findet, musst du mit zusätzlichen Maklergebühren rechnen. Allerdings wenn ein Eigentümer der Wohnung für die Suche nach einem Mieter einen Makler beauftragt, dann hast du als Mieter mit der Provision im Prinzip nichts zu tun.


Wie hoch können Maklergebühren werden?

Bei Vermietungen gibt es klare Höchstbeträge für Maklergebühren. Falls der Mieter die Kosten trägt, liegt der Höchstbetrag bei einer Brutto-Monatsmiete, für einen bis maximal drei Jahre befristeten Mietvertrag und zwei Brutto-Monatsmieten für einen unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Mietvertrag. Vom Vermieter darf der Makler eine Gebühr von bis zu drei Brutto-Monatsmieten für befristete und unbefristete Mietverträge verlangen. Ist der Makler gleichzeitig der Hausverwalter der Wohnung, erhält er eine Maklerprovision bis zu einem Höchstbetrag von 1/2 Brutto-Monatsmiete vom Mieter bei einem bis zu drei Jahren befristeten Vertrag und einer Monatsmiete bei unbefristeten bzw. länger als drei Jahren befristeten Mietverträgen, zwei Brutto-Monatsmieten vom Vermieter für unbefristete Mietverträge und einer Monatsmiete für einen auf weniger als zwei Jahre befristeten Vertrag.


Sind die Maklergebühren steuerlich absetzbar?

Die Antwort lautet erstmal: eventuell. Wer berufsbedingt umzieht und einen Makler mit der Suche nach einer neuen Mietwohnung beauftragt, kann die Maklergebühr als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das gleiche gilt für Vermieter, die einen neuen Mieter für ihre Wohnung suchen. Beim Kauf einer Immobilie gilt dieser Grund aber nicht. Du kannst die Kosten auch nicht absetzen, wenn du privat in eine Mietwohnung umziehst, welche du über einen Makler gefunden hast.

Das klingt erstmal verwirrend (ist es auch), falls du aber Zweifel zum Thema Steuererklärung und Maklergebühren hast, können dir unsere Partneranwälte innerhalb von 48h zuverlässigen Auskunft geben wie es in deinem individuellen Fall aussieht.


Lohnt es sich einen Makler zu beauftragen?

Ob es sich lohnt einen Makler zu beauftragen, hängt ausschließlich von deiner persönlichen Situation ab. Auch wenn du die Kosten nicht in der Steuererklärung absetzen kannst, kann ein Makler dir viel Zeit, Stress und Aufwand ersparen. Du solltest dir den Auftrag an einen Makler dennoch gut überlegen, denn nicht in allen Fällen lohnt sich das für dich. Darüber hinaus gibt es natürlich auch ganz extreme Makler-Mieter-Abenteuer wie hier beschrieben. Falls du weitere Fragen zum Thema Maklergebühren und Steuererklärung hast, kannst du jederzeit als Mitglied von MieterEngel mit deinem persönlichen Partneranwalt sprechen. Dein Fall wird ausführlich geprüft und das ganze erfolgt online: schnell, digital und zuverlässig.