Mieterrechte: 3 falsche Behauptungen von Vermietern
Lese in diesem Ratgeber:
- 1. Mieter müssen beim Auszug immer renovieren!
- 2. Ich als Vermieter hab ein unbeschränktes Besichtigungsrecht!
- 3. Mängelbeseitigungen übernimmt immer der Mieter!
Kinder erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Vermieter leider auch. Manche bewusst, einige nicht. Wir haben die drei häufigsten Behauptungen von Vermietern zusammengestellt, damit ihr euch nicht übers Ohr hauen lasst.
1. Mieter müssen beim Auszug immer renovieren!
Das stimmt so nicht! Mieter müssen nur renovieren, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. In vielen Fällen muss der Mieter nicht renovieren, z.B. wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert übernommen wurde und der Mieter hierfür keine Gegenleistung bekommen hat.
Ob die Klausel in deinem Mietvertrag wirksam ist, sollte ein Rechtsanwalt prüfen. Hierzu gibt es haufenweise komplizierte Rechtsprechung, die ein Laie kaum durchblicken kann. Unwirksam ist auf jeden Fall eine Regelung, in der der Mieter gezwungen wird, die Arbeiten von einem Fachmann durchführen zu lassen. Er darf also auch selber streichen.
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2. Ich als Vermieter hab ein unbeschränktes Besichtigungsrecht!
Nein, das geht so nicht! Auch der Vermieter muss sich anmelden und einen Termin ausmachen, wenn er die Wohnung besichtigen will. Außerdem braucht er einen triftigen Grund für seinen Besuch. Wenn er z.B. die Wohnung verkaufen will oder Mängel begutachten will. Nur bei Gefahr in Verzug, kann der Vermieter von einer Ankündigung beim Mieter absehen und die Wohnung sofort besichtigen.
3. Mängelbeseitigungen übernimmt immer der Mieter!
Auch das stimmt nicht. Mängel wie Schimmel muss grundsätzlich der Vermieter beseitigen außer der Mieter hat den Mangel selbst verursacht. Der Vermieter muss also den Mangel begutachten, gegebenenfalls einen Fachmann einschalten und den Schaden beheben lassen. Eine Ausnahme bildet die sog. Kleinreparaturklausel, welche Mietern die Reparatur kleiner Schäden auferlegt. Diese Klausel muss eine Höchstgrenze für die Reparaturkosten einzelner Maßnahmen und eine Höchstgrenze für Kosten in einem Jahr vorsehen. Andernfalls ist sie unwirksam und der Vermieter muss zahlen.
Mietvertrag vom Anwalt prüfen lassen
Das meiste hängt im Mietrecht vom Mietvertrag ab. Dementsprechend versuchen Vermieter häufig Klauseln, die für Mieter nachteilig sind im Vertrag unterzubringen. Für Laien sind solche Fallen häufig schwer zu entdecken. Als Mieterschutz-Club wollen wir dich vor solchen teuren Fallen schützen – die Prüfung deines Mietvertrags ist deshalb in der Mitgliedschaft bei MieterEngel enthalten.
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