Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

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Von Eszter Rohacsek

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In diesem Ratgeber:

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Bei der Wohnungsbewerbung können Vermieter und die Hausverwaltung diverse Dokumente verlangen. Vermieter fürchten sich oft davor ihre Wohnung an Mieter zu vermieten, die die Miete nicht regelmäßig zahlen können. Deshalb versuchen viele Vermieter dem potentiellen Mieter vorab auf den Zahn zu fühlen und verlangen neben der Mieterselbstauskunft und der SCHUFA-Auskunft auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.


Was ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Bei der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung handelt es sich um ein Schreiben, in dem der bisherige Vermieter bestätigt, dass die Mieterin oder der Mieter ihren oder seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht nachgekommen ist und keine hinterlassenen Mietschulden bestehen. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist somit ein Nachweis über die Bonität des Mietinteressenten.



Wie sieht die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung formal aus?

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Mieter vom vorherigen Vermieter erbitten -eine weitere Aufgabe, die es vor dem Einzug zu erledigen gilt. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist aber kein kompliziertes Dokument. Ein kurzes, formloses Schreiben, in dem der alte Vermieter die vollen Mietzahlungen bestätigt, ist ausreichend. Mieter haben jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Verweigert der Vermieter,die Mietschuldenfreiheit zu bestätigen, kann der Mieter zumindest Quittungen für seine pünktlichen Mietzahlungen verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet entsprechende Quittungen auszustellen. Wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung keinen Vordruck haben, kann dieses Muster verwendet werden.


Wer kann eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?

Nachdem Auszug stellt der bisherige Vermieter oder die Hausverwaltung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für die zukünftigen Vermietern und Hausverwaltung aus. Grundsätzlich jede und jeder, mit dem eine Mieterin oder ein Mieter in einem Mietvertrag die Konditionen des Zusammenwohnens festgelegt hat. Dabei kann es sich sowohl um Haupt- als auch um Untermiete handeln.


Muss mein Vermieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausfüllen?

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen ist aber keine Pflicht seitens des Vermieters. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 30.09.2009 – VIII ZR 238/08) ist es keine Pflicht des Vermieters die Bescheinigung auszufüllen. Der Grund dafür ist die mögliche „Gefährdung der Rechtsposition“ des Vermieters. Es kann vorkommen, dass die Mieterin oder der Mieter noch nicht alle finanzielle Leistungen erbracht hat – wie zum Beispiel wegen zukünftigen Nebenkostenabrechnungen – und es sich um in der Zukunft abzurechnende Kaution handelt, bei der der „Vermieter sich bei Beendigung eines Mietverhältnisses nicht sofort über einen Bestand an verbliebenen Forderungen gegenüber dem Mieter klar werden muss. Der Vermieter hat Anspruch eine Frist wahrzunehmen, um den Zustand der Wohnung nach der oder mögliche Nachzahlungen abzuwarten.


Wer kann keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?

Zum Beispiel dürfen Eltern keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen. Das Kind als Teil der Familie bekommt beim Auszug die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der ganzen Familie für die Wohnung, in der sie gemeinsam leben. Diese Möglichkeit ist aber nicht gestattet,wenn die Eltern die Immobilie, in der sie leben, im Besitz haben.


Warum Mieter oft keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgestellt bekommen

Ganz oft ist der Fall ziemlich einfach: der oder die zukünftige Mieter oder Mieterin hat einfach zuvor noch niemals eine Wohnung gemietet und hat daher keine Mietschulden. Es würde sich um das erste Mietverhältnis handeln zum Beispiel bei Auszubildenden oder Studenten.

Wie oben bereits erwähnt, oft stellen Vermieter oder die Hausverwaltung die Bescheinigung nicht aus – weil sie dies einfach nicht müssen oder (noch) nicht können.

Ohne Vertrag gibt es auch kein Mietverhältnis und somit auch keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung! Mietinteressenten, die zwar davor in anderen Wohnungen Mitbewohner waren, aber keine Mieter einer gemeinsamen Wohnung, können unmöglich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erlangen.

Manchmal reagiert der Vermieter nicht, weil er langfristig wegen zum Beispiel Urlaub oder Krankheit nicht erreichbar ist. Wenn er zur Zeit des Auszugs nicht ansprechbar ist, muss leider auf die Bescheinigung verzichtet werden oder man sollte bei der neuen Hausverwaltung nachreichen.


Kann ich ohne Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eine Wohnung bekommen?

Auch ohne Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es gute Bonität! Nur weil nicht alle eine Möglichkeit haben dieses Dokument zu besorgen, soll es nicht automatisch in den Augen des Vermieters heißen, dass die Person mal früher Probleme mit Mietzahlungen hatte. Da der Mieter nicht in jedem Fall eine Bescheinigung bekommt, können auch die zukünftigen Vermieter so einen Bescheid nicht verlangen.


Alternative zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Eine Alternative für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist die Schufa-Selbstauskunft des potenziellen Mieters. Wie oben erwähnt, gibt es verschiedene Gründe, warum Einige nicht an eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kommen. Es gibt aber andere Möglichkeiten finanzielle Sicherheit zu zeigen. Zum Beispiel mit der SCHUFA-Auskunft.

Die SCHUFA-Auskunft ist ein Dokument, das Anbieter, Kreditinstitute und Vermieter darüber informiert, ob das Zahlungsverhalten der Person, mit der sie einen Vertrag eingehen wollen, als finanziell verlässlich beurteilt werden kann. Wenn der Vermieter also sicher gehen möchte, dass die oder der Mietinteressierte regelmäßig zahlen kann, lässt er sie oder ihn eine SCHUFA-Auskunft vorlegen. Somit ist die Mietschuldenfreiheitbescheinigung neben der SCHUFA-Auskunft nur ein weiteres Dokument, aber nicht das Einzige, dass bestätigt, dass die Mieterin oder der Mieter höchstwahrscheinlich zuverlässig zahlen wird.


Noch offene Fragen zum Thema Umzug?

Rund um das Thema Umzug werden viele Fragen für Mieter aufgeworfen. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Vermieter unter Druck setzten unüberlegte Entscheidungen zu treffen, sondern fragen Sie im Zweifelsfall erst bei einem Experten nach – insbesondere bevor Sie etwas unterschreiben. Bei Mietvertrag und Übergabeprotokoll gilt dasselbe: Ihre Unterschrift ist bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden. Als Mitglied von MieterEngel können Sie sich zu allen Fragen rund um das Thema Mietrecht beraten lassen. Auch bei mehrmaliger Beratung haben Sie keine Zusatzkosten. Fragen Sie also besser unsere Anwälte um Hilfe, statt später das Nachsehen zu haben.