Nebenkosten Wasser – Warmwasser, Kaltwasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung
In diesem Ratgeber finden Sie:
- Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
- Kaltwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
- Kosten der Entwässerung in der Nebenkostenabrechnung
Kosten für Warm-, Kalt- und Abwasser zählen zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten. Das sind die Nebenkosten, die sich der Vermieter von den Mietern zurückholen kann. Während die Warmwasserkosten in der Regel in Abhängigkeit vom Verbrauch abgerechnet werden, kann der Vermieter die Kosten für Kaltwasser und Entwässerung mittels Verteilerschlüssel auf die Mieter umlegen.
Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
Die Kosten für Warmwasser zählen zusammen mit den Heizkosten zu den sogenannten warmen Nebenkosten und nehmen eine Sonderstellung unter den umlagefähigen Nebenkosten ein. Heizung und Warmwasser müsse zwischen 50 und 70 Prozent in verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Mieter durch ihren jeweiligen Verbrauch die Höhe der Kosten beeinflussen können. Wer sparsam heizt und wenig warmes Wasser verbraucht, kann am Jahresende sparen.
Um den individuellen Verbrauch der einzelnen Mieter messen zu können, muss der Vermieter die einzelnen Wohnungen mit Warmwasserzählern ausstatten. Die Verbrauchszähler müssen geeicht sein und zum Ende des Abrechnungszeitraums abgelesen werden. Meist übernimmt dies ein Ablesedienst.
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Kaltwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
Im Gegensatz zu den Kosten für warmes Wasser, müssen Vermieter die Kosten für kaltes Wasser nicht in Abhängigkeit des individuellen Verbrauchs abrechnen. Sind in den einzelnen Wohnungen keine Kaltwasserzähler installiert, wird der Gesamtverbrauch des Hauses mittels Verteilerschlüssel auf die Mietparteien umgelegt. Dasselbe gilt, wenn nur in einigen Wohnungen Kaltwasserzähler installiert sind.
Welchen Verteilerschlüssel der Vermieter dabei wählt, ist ihm überlassen. Der Verteilerschlüssel muss jedoch im Mietvertrag festgelegt werden und kann vom Vermieter nicht ohne Einverständnis des Mieters verändert werden.
Die Umlage von Kosten anhand eines Verteilerschlüssels birgt im Gegensatz zur verbrauchsabhängigen Abrechnung Nachteile. Werden die Kaltwasserkosten anhand der Wohnfläche umgelegt, werden die Mieter mit der größten Wohnung benachteiligt, denn nicht immer wohnen dort auch die meisten Personen. Wird anhand der Haushaltsgröße umgelegt, ist die Abrechnung nur dann gerecht, wenn der Vermieter über die tatsächliche Besetzung der Wohnungen während des Jahres in Kenntnis gesetzt war.
Kosten der Entwässerung in der Nebenkostenabrechnung
Die Entwässerungskosten teilen sich in Kosten für Abwasser und Niederschlagswasser auf. Abwasser entsteht durch den Verbrauch von Frischwasser, zum Beispiel beim Waschen, Spülen oder Duschen. Alles was aus der Leitung kommt muss in die Kanalisation abgeleitet werden. Dafür fallen genauso Gebühren an wie für Regenwasser, das in den Dachrinnen aufgefangen wird und dann ins Abwassersystem eingeleitet wird.
Die meisten Gemeinden verlangen keine zusätzlichen Gebühren für das Niederschlagswasser. Mancherorts wird jedoch getrennt abgerechnet. Dann richten sich die Abwassergebühren nach dem Verbrauch von Frischwasser und die Gebühren für Niederschlagswasser nach der Größe des Grundstücks.
Weitere Fragen zu den Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung?
Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss der Mieter gar nichts bezahlen! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.
MieterEngel Partneranwälte beraten Mitglieder zuverlässig zu allen Fragen rund um das Thema Mietrecht. Die Prüfung der Nebenkostenabrechnung ist in jedem Jahr der Mitgliedschaft enthalten. Für Ihre Fragen sind wir gerne unter 030 5557 1887 oder info@mieterengel.de da.