Renovieren bei Auszug – Besteht eine Renovierungspflicht für Mieter?

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Von Maritta Seitz

 

In diesem Ratgeber finden Sie:


Intro

Renovieren beim Auszug gehört für die meisten Mieter fest zum Umzug. Streichen, Spachteln, Tapezieren in der alten Mietwohnung müssen genauso erledigt werden, wie Regale aufbauen und einräumen in der neuen Bleibe. Tatsächlich gibt es jedoch keine gesetzliche Renovierungspflicht für Mieter. Doch woher kommt dann der Glaube, dass das Renovieren beim Auszug Sache des Mieters ist?

Wir bieten auch einen 100% kostenlosen Renovierungscheck, in dem eine künstliche Intelligenz Ihren Vertrag nach ungültigen Klauseln durchsucht.Der Prozess ist sehr einfach und erfolgt komplett digital: Über unseren kostenlosen Zugang im MieterEngel Portal anmelden, den bestehenden Mietvertrag einscannen und dort hochladen. Anschließend durchsucht die KI in wenigen Sekunden den Mietvertrag auf fehlerhafte Renovierungsklauseln. Bereits nach wenigen Sekunden gibt es in der Regel ein Ergebnis. Unsere künstliche Intelligenz gibt Ihnen sofort einen ersten Hinweis, ob Sie Renovierungsarbeiten durchführen müssen oder nicht. So einfach geht‘s – unverbindlich jetzt probieren!

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1. Ist Renovieren bei Auszug eine Mieterpflicht?

Im Mietrecht gibt es keine Regelung, die besagt, dass die Mieterin oder der Mieter die Wohnung bei Auszug renovieren muss. Ganz im Gegenteil: die Instandhaltung der Mietwohnung ist Sache des Vermieters. Der Vermieter kann jedoch die Instandhaltungspflicht – zumindest teilweise – auf den Mieter übertragen. Das gilt nicht für aufwändige Instandhaltungsmaßnahmen, wie das Abschleifen von Böden oder große Sanierung, sondern nur für kleinere Maleraufgaben, die sogenannten Schönheitsreparaturen. Ob Sie letztendlich renovieren müssen oder nicht, hängt meistens von den Klauseln in Ihrem Mietvertrag ab.



2. Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind einfache Renovierungsarbeiten, die sich mit Pinsel und Spachtel ausführen lassen. Mittels Schönheitsreparaturen lassen sich die normalen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen, die im Laufe der Jahre in der Mietwohnung entstehen. Ziel der Schönheitsreparaturen ist es, der Wohnung – im wahrsten Sinne des Wortes – einen frischen Anstrich zu verleihen, sodass sie direkt an den nächsten Mieter weitervermietet werden kann.

Zu den Schönheitsreparaturen zählen:

  • Wände streichen oder tapezieren
  • Decken streichen oder tapezieren
  • Türen streichen im Innenbereich
  • Fenster streichen im Innenbereich
  • Heizkörper streichen oder lackieren
  • Dübel entfernen
  • Übermäßig viele Bohrlöcher spachteln

Zu den Schönheitsreparaturen zählen nicht:

  • Türen streichen im Außenbereich
  • Fenster streichen im Außenbereich
  • Heizkörper reparieren
  • Dielen oder Parkett abschleifen
  • Sanitäreinrichtungen austauschen
  • Elektroinstallation erneuern
  • Keller renovieren

Künstliche Intelligenz analysiert, ob Mieter beim Auszug renovieren müssen – Millionen von Mietern betroffen

Mit Hilfe einer neuartigen KI (Künstliche Intelligenz) können Renovierungsklauseln von Mietverträgen durchsucht werden. Klar ist: Millionen von Mietverträgen enthalten Fehler, viele Mieter müssen daher nicht renovieren und können zum Teil hunderte Euro sparen. Dies gilt sogar, wenn der Mieter bereits renoviert hat. In diesem Fall können Mieter das Geld vom ehemaligen Vermieter zurückfordern. Bis Anfang Januar 2022 steht das KI Tool öffentlich zur Verfügung. Danach kosten Checks 19€. Daher jetzt einfach Mietvertrag hochladen und testen, ob man wahrscheinlich beim Auszug renovieren muss.

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3. In welchen Fällen müssen Mieter beim Auszug renovieren?

Die Frage, in welchen Fällen Mieter bei Auszug renovieren müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt kein neues Gesetz zum Thema Renovierung bei Auszug. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in den letzten Jahren viele Grundsatzurteile gefällt, die zur Folge haben, dass Mieter bei Auszug nicht renovieren müssen, obwohl es in einer Klausel im Mietvertrag steht. Beziehungsweise, dass Mieter ausziehen können, ohne die Mietwohnung so umfassend renovieren zu müssen, wie im Mietvertrag vereinbart wurde.

Für viele Mieter lohnt es sich dementsprechend erst einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, statt sofort zu Pinsel und Tapetenkleister zu greifen. Bei Auszug renoviert werden muss nämlich nur, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. Darüber hinaus ist entscheidend, ob der Mieter die Wohnung renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen hat. Wer trotz ungültiger Schönheitsreparaturklausel Renovierungsarbeiten durchgeführt hat, kann die Kosten von der Renovierung, innerhalb von sechs Monaten, vom Vermieter zurückfordern.


4. Wie muss die Wohnung bei Auszug hinterlassen werden?

Wie die Wohnung bei Auszug hinterlassen werden muss, hängt davon ab, ob die Renovierungsklausel wirksam ist, oder nicht. Wer jedoch einzelne Wände oder ganze Räume in auffälligen Farben gestrichen oder mit bunten Tapeten tapeziert hat, wird zumindest um das Weißen der Wände oder das Entfernen der Tapete bei Auszug nicht herumkommen.

Unabhängig von der Endrenovierung muss der Mieter sein gesamtes Eigentum aus der Wohnung entfernen. Das gilt nicht nur für Möbel, Kleider und Küchenrat, sondern auch für Einbauten. Insofern mit dem Vermieter nicht vereinbart wurde, dass sie übernommen werden, müssen Einbauküche, Einbauschränke, Hochbetten oder vom Mieter nachträglich eingebaute Wände entfernt werden.

In den meisten Mietverträgen gibt es eine Klausel die festlegt, dass die Mietwohnung besenrein zurückgegeben werden muss. Das bedeutet, dass der Mieter grobe Verschmutzungen und Abfall entfernen muss. Manche Mietverträge verlangen jedoch auch, dass die Wohnung vor Rückgabe auf Hochglanz poliert wird – hier lohnt sich vor Auszug ein Blick in den Mietvertrag und gegebenenfalls die Rücksprache mit einem Mietrechtsexperten um entscheiden zu können was für eine Renovierung nötig ist.


5. Welche Folgen hat es die Renovierungspflicht zu missachten?

Wer eine gültige Renovierungsklausel im Mietvertrag hat und auszieht, ohne zu renovieren, muss mit teuren Folgen rechnen. Der Vermieter hat in dem Fall, dass der Mieter seine Renovierungspflicht missachtet, das Recht, sich die anfallenden Renovierungskosten vom Mieter zurückzuholen. In den meisten Fällen geschieht das durch die Kaution. Die Kaution sichert den Vermieter für alle Fälle ab, in denen der Mieter am Ende des Mietverhältnisses, Geld schuldig bleibt. Zieht der Mieter ohne zu renovieren aus, kann der Vermieter die Kosten für die Renovierung von der Kaution abziehen.


6. Müssen Mieter während der Mietzeit renovieren?

Viele Mieter haben Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag, die vorschreiben, wann die einzelnen Räume der Wohnung renoviert werden sollen. Meistens soll ein Turnus von 3, 5 und 7 Jahren eingehalten werden. Neuere Mietverträge dehnen die Fristen je nach Raum häufig auf 5, 8 und 10 Jahre aus.

Wann sollen einzelne Räume renoviert werden?

  • Küche, Bad, Dusche: 3-5 Jahre
  • Wohnräume, Schlafräume, Flur, Diele, Toilette: 5-8 Jahre
  • übrige Nebenräume: 7-10 Jahre

Renovierungsklauseln, die eine Frist enthalten sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) jedoch nur dann gültig, wenn die Fristen dem Mieter flexibel vorgegeben sind. Das bedeutet, dass die Fristen als Orientierungshilfe gelten sollen und die Renovierung nur dann ausgeführt werden muss, wenn es wirklich notwendig ist, weil ein Raum unansehnlich geworden ist.


7. Muss ich bei Auszug renovieren?

Wenn bei Ihnen ein Umzug unmittelbar bevorsteht, empfehlen wir noch vor der Wohnungsübergabe deinen Mietvertrag prüfen zu lassen. MieterEngel Partneranwälte können Ihnen innerhalb von kürzester Zeit sagen, ob Sie Schönheitsreparaturen durchführen müssen, oder nicht. Die Prüfung deines Mietvertrag ist in der Mitgliedschaft enthalten. Mit der Prüfung können Sie unter Umständen viele hundert Euro an Kosten der Renovierung sparen.

Dasselbe gilt, wenn Sie schon renoviert haben, obwohl die Vereinbarung in deinem Mietvertrag ungültig war. Liegt die Renovierung weniger als sechs Monate zurück, können Sie Ihr Geld vom Vermieter zurückfordern. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie gerne bei allen notwendigen Schritten, beantworten alle Ihre Fragen zum Thema Renovierung und analysieren die Klauseln in Ihrem Mietvertrag.

Nicht vergessen: MieterEngel bietet auch einen kostenlosen Renovierungscheck an. Mit Hilfe einer neuartigen künstlichen Intelligenz können Renovierungsklauseln von Mietverträgen durchsucht werden. Sie müssen sich nur in unserem Portal anmelden, Ihr Mietvertrag hochladen und innerhalb von wenigen Sekunden bekommen Sie schon den ersten Überblick. Der Prozess ist komplett digital und 100% kostenlos.



Der Check erfolgt komplett automatisiert durch einen Algorithmus und ersetzt keine Rechtsberatung. Die künstliche Intelligenz gleicht dabei das einprogrammierte Wissen mit dem Mietvertrag ab. Daher empfiehlt MieterEngel unbedingt danach einen der Partneranwälte zu befragen und gemeinsam die Renovierungsklauseln zu checken.