Renovieren oder nicht renovieren – was man alles beim Auszug beachten muss

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von Daria Krauzowicz

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Lese in diesem Ratgeber:

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Du stehst kurz vor einem Auszug? In der Zwischenzeit hast du aber einige unschöne Löcher in die Wand gebohrt und die Wände rosa gestrichen. Jetzt weißt du nicht ob, und welche Renovierungsarbeiten du als Mieter durchführen musst? Musst du nur ein bisschen streichen oder gleich den Keller renovieren?

Die gute Nachricht ist: Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Renovierungspflicht für Mieter. Die nicht so gute Nachricht ist, dass der Vermieter jedoch das Recht hat, die Instandhaltungspflicht zumindest teilweise auf den Mieter zu übertragen. Die Antwort ist also weit entfernt von schwarz und weiß.

Der beste Ratschlag hier ist: unbedingt den Mietvertrag prüfen lassen. Ob du bei Auszug renovieren musst, kannst du über MieterEngel innerhalb von nur 48 Stunden von spezialisierten Anwälten prüfen lassen. Die Prüfung des Mietvertrags ist in der Mitgliedschaft enthalten. Mit der Prüfung kannst du unter Umständen viele hundert Euro an Renovierungskosten sparen.




Muss ich also bei Auszug immer renovieren?

Im Mietrecht gibt es keine Regelung, die besagt, dass der Mieter die Wohnung bei Auszug renovieren muss. Es muss nur renoviert werden, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. Darüber hinaus ist entscheidend, ob der Mieter die Wohnung renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen hat.

In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof zahlreiche mieterfreundliche Urteile gefällt. Im Zuge dessen wurden viele Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt und Millionen Mieter müssen nicht renovieren. Hier findest du die wichtigsten Infos zum Thema Renovierungsarbeiten bei Auszug und erfährst, ob du vielleicht auch zu den Glückspilzen gehörst, die nicht renovieren müssen.


Schönheitsreparaturen sollten die Wohnung verschönern, Parkett abschleifen musst du aber nicht

Wie bereits erwähnt, herrscht keine gesetzliche Renovierungspflicht für Mieter. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Schönheitsreparaturen und sogenannte Kleinreparaturen kann der Vermieter mittels Schönheitsreparatur- beziehungsweise Kleinreparaturklausel im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen.

Schönheitsreparaturen sind einfache Renovierungsarbeiten, die sich mit Pinsel und Spachtel ausführen lassen. Mittels Schönheitsreparaturen lassen sich die normalen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen, die im Laufe der Jahre in der Mietwohnung entstehen. Hier kannst du schnell erfahren, was zu den Kleinreparaturen tatsächlich zählt und was nicht.


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Sind 149 Bohrlöcher in einer Mietwohnung schon zu viel oder kann ich weiter bohren?

Egal ob Schränke, Regale oder ganze Wohnwände – Im Wohnzimmer darf gebohrt werden, ohne dass es eine genaue Maximalanzahl für Bohrlöcher gibt. Es hängt immer vom Einzelfall und der Frage ab, wie viele Löcher für das Anbringen nötig sind. In einem Urteil hat das LG Berlin eine Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt, nach dem für eine 150 Quadratmeter große Wohnung 149 Bohrlöcher noch angemessen seien. (Az.: 63 S 216/13)

Ob der Mieter bei Auszug die Bohrlöcher beseitigen muss, hängt ganz davon ab, ob eine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart wurde. Ist das der Fall, muss der Mieter alle Dübel entfernen und die Löcher mit Spachtelmasse füllen. Spachtelmasse gibt es glücklicherweise billig im Baumarkt. Ein paar praktische Tipps zu dem Thema Bohrlöcher und wie du als Mieter bei Auszug nicht zahlen musst, kannst du hier finden.

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Was passiert, wenn ich nicht renoviere?

Wer eine gültige Renovierungsklausel im Mietvertrag hat und auszieht, ohne zu renovieren, muss mit teuren Folgen rechnen. Der Vermieter hat in dem Fall, dass der Mieter seine Renovierungspflicht missachtet, das Recht, sich die anfallenden Renovierungskosten vom Mieter zurückzuholen. In den häufigsten Fällen geschieht das durch die Kaution.

In den meisten Mietverträgen ist festgelegt, dass die Mietwohnung besenrein zurückgegeben werden muss. Das bedeutet, dass der Mieter grobe Verschmutzungen und Abfall entfernen muss. Manche Mietverträge verlangen jedoch auch, dass die Wohnung vor Rückgabe auf Hochglanz poliert wird – hier lohnt sich vor Auszug ein Blick in den Mietvertrag und gegebenenfalls die Rücksprache mit einem Mietrechtsexperten.




Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

Die Frage, in welchen Fällen Mieter bei Auszug renovieren müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt kein neues Gesetz zum Thema Renovieren bei Auszug. Der Bundesgerichtshof hat jedoch in den letzten Jahren viele Grundsatzurteile gefällt, die zur Folge haben, dass Mieter bei Auszug nicht renovieren müssen, obwohl es im Mietvertrag steht. Beziehungsweise, dass Mieter ausziehen können, ohne die Mietwohnung so umfassend renovieren zu müssen, wie im Mietvertrag vereinbart wurde.

Für viele Mieter lohnt es sich dementsprechend, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, statt sofort zu Pinsel und Tapetenkleister zu greifen. Bei Auszug renoviert werden muss nämlich nur, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. Hier findest du verschiedene Fälle, in denen diese Klausel nicht gilt.

Die MieterEngel-Partneranwälte können dir innerhalb von 48 Stunden sagen, ob du Schönheitsreparaturen durchführen musst oder nicht. Dasselbe gilt, wenn du schon renoviert hast, obwohl die Vereinbarung in deinem Mietvertrag ungültig war. Liegt die Renovierung weniger als sechs Monate zurück, kannst du das Geld vom Vermieter zurückfordern. Unsere Partneranwälte unterstützen dich gerne bei allen notwendigen Schritten. Bevor du dich auf dem Weg ins Baumarkt machst, lass lieber dein Mietvertrag überprüfen!