SCHUFA – was Mieter wissen müssen
In diesem Ratgeber finden Sie:
- Selbstauskunft, Bonitätsauskunft oder BonitätsCheck?
- Wann darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
- Wie beantrage ich kostenlos eine SCHUFA-Auskunft?
Wofür eigentlich die Abkürzung “SCHUFA” steht, könnte auch bei “Wer wird Millionär” als Gewinner-Frage gestellt werden. Nur wenige wissen es − eine Auskunft von der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ mussten aber bereits alle, die zur Hauptmiete wohnen, mindestens einmal beantragen.
Die SCHUFA-Auskunft ist ein Dokument, das Anbieter, Kreditinstitute und Vermieter darüber informiert, ob das Zahlungsverhalten der Person, mit der sie einen Vertrag eingehen wollen, als finanziell verlässlich beurteilt werden kann. Wenn der Vermieter also sicher gehen möchte, dass die oder der Mietinteressierte regelmäßig zahlen kann, lässt er sie oder ihn eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.
Selbstauskunft, Bonitätsauskunft oder BonitätsCheck?
Die SCHUFA hat mehrere Varianten: Selbstauskunft, Bonitätsauskunft und BonitätsCheck. Sie enthält in jedem Fall alle wichtigen persönlichen Daten wie den Namen, die aktuelle Anschrift sowie frühere angemeldete Adressen, das Geburtsdatum und den Geburtsort. Des Weiteren werden alle laufenden Verträge und Zahlungsvereinbarungen berücksichtigt, die Einfluss auf den finanziellen Werdegang einer Privatperson haben. Geht man seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach, zeigt die SCHUFA-Auskunft “ausschließlich positive Einträge”. Unter solchen untersuchten Einträge fallen “Girokarten, Kreditkarten, Handyverträge, Leasing- und Kreditverträge oder auch Internetbestellungen auf Rechnung” – steht wortwörtlich auf der Auskunft.
Gibt es zu den Dienstleistungen negative Bemerkungen, die darauf hinweisen, dass der zukünftige Mieter oder die potenzielle Kundin bereits Schulden gesammelt hat und eine wiederkehrende Tendenz dazu zeigt Rechnungen nicht zu bezahlen, hat die Person deutlich schlechtere Karten bei dem Autoleasing oder bei der Wohnungssuche.
Man kann grundsätzlich auch dann eine positive SCHUFA – und damit Chancen auf die Traumwohnung haben -, wenn man z.B. einen Kredit aufgenommen hat. Wichtig ist nur, dass man die Rechnungen und die Zinsen regelmäßig bezahlt. Genau dies bestätigt die SCHUFA-Bonitätsauskunft, ohne dabei konkrete, sensible Daten einer Mieterin oder eines Mieters preiszugeben.
Dritte wie die Hausverwaltung oder der zukünftige Vermieter können eine Einsicht gewährt bekommen. Mit einer SCHUFA-Bonitätsauskunft haben sie jedoch keinen Einblick in die genaue Zahlungen oder darin, bei welchem Anbieter die Verträge laufen. Ebenso bleibt für sie unbekannt, in welcher Höhe man bei verschiedenen Sparkassen Geld besitzt oder wie hoch ein in der Vergangenheit beantragter Kredit war. In der Auskunft ist nur zu lesen, welche Ratingstufe man zwischen A und Z in den verschiedenen Branchen bekommen hat. Man bekommt sogenannte Branchenscores anhand derer zu erkennen ist, wie zuversichtlich man in der Vergangenheit mit seinen Verträgen und Zahlungen umgegangen ist.
Die Scores entsprechen dem Level des Risikos in den verschiedenen Branchen, das der Vermieter oder der Anbieter trägt, wenn er mit Ihnen Vertrag einen Vertrag schließt Kurz um, es entscheidet, ob man als potenzielle Zahlende oder tendenzielle Nicht-Zahlende gilt. Das ist im Endeffekt, was unter guter oder schlechter Bonität gemeint ist.
Wer nicht alle Daten bei der nächsten Wohnungsbesichtigung offen legen möchte, sollte die SCHUFA-Bonitätsauskunft und nicht die SCHUFA-Selbstauskunft beantragen.
Die Selbstauskunft erhält nämlich alle sensible Informationen, die nicht für Dritte – wie Vermieter, Hausverwaltung und Co. bestimmt sind, sondern nur für einen selber.
Auch eine dritte Art, die SCHUFA-BonitätsCheck reicht für Vermieter aus. Das Dokument fasst nur die wichtigsten Fakten zusammen, die für den Vermieter oder Makler relevant sind. Es ist online zu beantragen und steht dann einfach als .pdf-Datei online zur Verfügung. Man kann es direkt an den Vermieter weiterleiten, der die Gültigkeit und Echtheit mit einem Verifizierungscode in wenigen Minuten online prüfen kann.
Weitere Ratgeber zum Thema Mietrecht gesucht?
↗ Mängel – Wie funktioniert die Mietminderung?
↗ Allgemeine Rechte und Pflichten der Parteien eines Mietvertrags
↗ Anwalt für Mietrecht – Zuverlässige Beratung muss nicht teuer sein
↗ Frage zum Mietrecht? – Mit diesen Anwaltskosten musst du rechnen
Wann darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Wenn der Vermieter sicher gehen möchte, dass die oder der Mietinteressierte regelmäßig zahlen kann, lässt er sie oder ihn eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.
Diese ist eine objektive Herangehensweise, die Vermietern zur Verfügung steht, um bewerten zu können, wer finanziell gesehen die oder der passende Mietende wäre.
Die Zahlungsfähigkeit künftiger Mieter zu prüfen ist das gute Recht des Vermieters. Juristisch gesehen ist es aber kein Muss dem Vermieter eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen, da Privatpersonen niemals Bonitätsauskünfte von Anderen anfordern können. In der Liste der nötigen Dokumente bei einer Wohnungsbewerbung findet man aber meistens an einer der ersten Stellen die SCHUFA. Gezwungen ist keiner eine solche Auskunft zu beantragen. Manchen Vermietern reichen auch ein Arbeitsvertrag oder die letzten drei Einkommensbescheinigungen, um kontrollieren zu können, ob man für die Wohnung geeignet wäre. An Orten aber, wo besonderer Wohnungsmangel herrscht wie in Berlin oder München und viele Konkurrenten sich um das gleiche Mietobjekt bewerben, ist es empfohlen eine SCHUFA-Auskunft einzureichen. Mietinteressierte wegen fehlender SCHUFA können einfach aus dem Bewerbungsprozess ausgelassen werden. Wer also guten Eindruck von seiner finanziellen Verlässlichkeit machen und dadurch Erfolg bei der Wohnungssuche haben möchte, sollte nicht ausgerechnet an den Kosten der SCHUFA-Bonitätsauskunft (29,95 Euro) sparen.
Wie beantrage ich kostenlos eine SCHUFA-Auskunft?
Eine SCHUFA-Auskunft muss man nicht unbedingt kaufen. Kreditfähige Personen, die ihre angemeldete Wohnadresse in Deutschland haben, können einmal im Jahr eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft mit den konkreten Einträgen – auch als Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – beantragen.
Auch wenn man nicht vor Wohnungssuche steht, lohnt es sich regelmäßig Blick auf die Finanzen zu werfen, um Enttäuschungen zu vermeiden. Die SCHUFA Holding AG speichert nämlich die Daten von diejenigen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, Kontos führen, Verträge abschließen. Zu der Gruppe gehören also so gut wie alle.
Wie an alles, kommt man auch an eine SCHUFA-Auskunft online schnell und unkompliziert.
Eine kostenlose Selbstauskunft kann man zum Beispiel von der Postbank bekommen. Der Antrag kann entweder persönlich oder schriftlich gestellt werden. Online bietet die Bank ausschließlich die kostenpflichtigen sofort abrufbaren Varianten, also den BonitätsCheck und die Bonitätsauskunft an.
Als Mitglied hat man einmal im Jahr die Möglichkeit bei meineSCHUFA (auf schufa.de oder meineschufa.de) eine kostenlose Schufa-Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO online zu beantragen. Die Auskunft mit dem Schufa-Score wird innerhalb von 1-4 Wochen postalisch versendet. Braucht man also die Auskunft schneller, sollte man eine Bonitätsauskunft oder einen BonitätsCheck zahlungspflichtig für 29,95 beantragen. Für Mitglieder sind diese Kosten niedriger.
Auch auf Immobilienplattformen wie Immowelt, Immoscout und bei dem FinTech-Unternehmen Bonify kann man die kostenlose Auskunft gegen eine Mitgliedschaft eintauschen.
Welche Auskunft verlangen Vermieter außer der SCHUFA noch?
Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft, und oft meint man als Mieterin oder Mieter seine Chance um jeden Preis erhöhen zu wollen. Doch Achtung: Der Vermieter hat lediglich ein Recht darauf Informationen abzufragen, an denen er ein „berechtigtes Interesse“ hat.
Unsicher, welche Auskunft vor Einzug wirklich verlangt sind?
Über MieterEngel können Sie sich von spezialisierten Partneranwälten beraten lassen. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren neuen Mietvertrag und die damit verbundenen Forderungen Ihres Vermieters. Sie erhalten eine rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlungen, wie Sie gegen ungerechtfertigten Forderungen Ihres Vermieters vorgehen können. Alle Beratungskosten sind durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt.