Irrtum oder Tatsache? 4 überraschende Fakten zum Mietrecht

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von Maritta Seitz

Intro

Lese in diesem Ratgeber:

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Wie gut kennst du deine Rechte als Mieter? Wahrscheinlich geht es dir wie den meisten Deutschen: Du weißt, dass du deine Miete pünktlich zahlen müssen, dass sich der Vermieter um Schäden am Haus zu kümmern hat und bist davon überzeugt, dass du beim Auszug renovieren müsst. Eine dieser Annahmen stimmt schon einmal nicht. Was ist Fakt und was ist hartnäckiger Irrglaube im Mietrecht?



1. Die Höhe der Miete bestimmt der Vermieter

Wer in eine neue Wohnung zieht, braucht nicht in jedem Fall so viel Miete zu bezahlen, wie der Vermieter verlangt. In vielen deutschen Gemeinden und Ballungsgebieten gilt die sogenannte Mietpreisbremse. Das Gesetz soll verhindern, dass die Miete einer Wohnung mit jeder Neuvermietung unverhältnismäßig steigt. Dementsprechend dürfen Vermieter von Bestandswohnungen vom neuen Mieter höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Ob die neue Wohnung zu teuer ist, kann mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels, oder von einem Mietrechtsexperten festgestellt werden.


2. Bei den Nebenkosten wird geschummelt

Rund jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch. Einerseits birgt die komplexe Berechnung der Wohnnebenkosten ein hohes Risiko für Fehler und andererseits versuchen findige Vermieter unerlaubte Kostenpositionen in die Abrechnung zu schummeln. Das ist bekannt! Dennoch scheuen viele Mieter die Auseinandersetzung mit der oft seitenlangen Abrechnung und zahlen lieber drauf. Klüger ist, wer seine Nebenkosten prüfen lässt: Fehler in der Abrechnung bedeuten für Mieter unnötige Kosten in Höhe von durchschnittlich 300 Euro.*


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3. Mündliche Deals im Mietrecht sind möglich

In einem hitzigen Streit fällt schnell ein Satz wie „Dann ziehe ich eben aus!“. Eine mündliche Kündigung ist jedoch nicht gültig. Ein mündlicher Mietvertrag dagegen schon! Während eine Kündigung immer schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen muss, kann ein unbefristeter Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden. Werden mündlich keine Zusatzvereinbarungen getroffen gilt das deutsche Mietrecht. Was das für Kündigungsfrist, Kaution und Co. bedeutet, kann ein Anwalt für Mietrecht einschätzen.


4. Beim Auszug müssen Mieter renovieren

Etwa zwei Drittel aller Mieter müssen nicht renovieren, obwohl es im Mietvertrag steht.** Der Grund dafür sind zahlreiche mieterfreundliche Urteile, die der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren gefällt hat. Viele der sogenannten Schönheitsreparaturklauseln, in denen der Zustand der Wohnung bei der Rückgabe festgelegt ist, sind damit nach aktueller Rechtsprechung teilweise oder komplett unwirksam. Wer hohe Kosten, Stress und Mühen sparen will, sollte seinen Mietvertrag unbedingt prüfen lassen, bevor er zu Pinsel und Spachtel greift.

Quellen:
* Basierend auf der internen Auswertung von Nebenkostenabrechnungen von MieterEngel-Mitgliedern.
** https://www.spiegel.de/wirtschaft/irrtuemer-im-mietrecht-was-duerfen-mieter-und-vermieter-a-849404.html


5. Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

Das deutsche Mietrecht unterliegt einem ständigen Wandel und im Einzelfall liegt der Teufel im Detail. Für Laien sind viele der komplexen Sachverhalte schwer ohne fachmännische Hilfe einzuschätzen. Stattdessen regieren Halbwissen und Fehlinformation. Diese Lage haben zwei Gründer aus Berlin erkannt: Liz Katsch und Christian Kahl bieten über MieterEngel professionelle Hilfe vom Anwalt per Smartphone.

In Zeiten in denen Einkauf, Urlaubsbuchung und die große Liebe online passieren, braucht auch der Schutz von Mietern keine Anfahrtswege und Wartezeiten vor Ort mehr. Wer bei im Mieterschutz-Club MieterEngel Mitglied wird, erhält innerhalb kürzester Zeit zuverlässige Beratung über die Online-Plattform. Ein deutschlandweites Netzwerk von Partneranwälten verhilft Mietern zu ihrem Recht.

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