Alles Wichtige zur Maklerprovision für Mietende

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Von Eszter Rohacsek

In diesem Ratgeber:

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Werden Mietverträge über einen Immobilienmakler vermittelt, gelten strengere Bedingungen als beim Immobilienkauf. Beim Kauf spielt es eine große Rolle, ob der Mieter oder der Vermieter den Makler beauftragt hat.

Wie sieht es aber bei Mietverträgen aus? Wer, wann und wofür genau die Maklerkosten tragen muss – Lesen Sie es in diesem Artikel!


Wann darf der Makler eine Provision verlangen?

Die Basis des Provisionsanspruchs des Maklers bildet der sogenannte Maklervertrag. Wenn es um eine Vermietung geht, sollen die Konditionen in einem Vertrag unbedingt festgehalten werden. Dies kann analog auf Papier oder digital als E-Mail oder pdf-Datei erfolgen. Wenn kein Schriftstück angefertigt worden ist, muss man auch keine Provision zahlen. Auch, wenn der Makler seine Arbeit erfolgreich erledigt und die Wohnung vermittelt hat, ist ohne Vertrag keine Provision fällig. Hierbei ist der Unterschied zum Immobilienkauf direkt bemerkbar: Bei Kauf sind mündliche Verträge oder „schlüssiges Handeln“ ausreichend, um als Beauftragende eine Provision bezahlen zu müssen.

Neben dem schriftlichen Maklervertrag gibt es noch wichtige Aspekte, die der Makler abdecken muss. Er muss aktive Leistung in Zusammenführung des Mietinteressenten und des Vermieters erbringen. Der Makler ist für die Kommunikation zwischen den Parteien und für die Besichtigungen verantwortlich. Vernachlässigt er seine Arbeit, wird die Vermittlung höchstwahrscheinlich ohnehin erfolglos.

Nicht zuletzt muss der Mietvertrag tatsächlich zustande kommen. Passiert dies nicht, muss eine Bestätigung vorliegen, dass der Mietvertrag hätte zustande kommen können, weil der Makler seiner Arbeit ordentlich nachgegangen ist, aber dies aufgrund anderer Umstände doch nicht passiert ist.



Wann bekommt der Makler keine Provision?

Es gibt bei Mietvermittlungen ein paar Ausnahmen, bei denen keine Maklerprovision bezahlt werden muss bzw. darf. Wenn es zum Beispiel um ein bereits laufendes Mietverhältnis geht, das einfach im Rahmen eines neuen Vertrags fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird, gibt es keinen Lohn. Bei Vermittlung von Sozialwohnungen oder sonstige preisgebundene Wohnungen – z.B. jenen, die man mit WBS (Wohnberechtigungsschein) bekommen kann – von Maklern vermittelt werden, gibt es genauso wenig ein Gebühr.

Wenn der Makler die eigene Immobilie vermittelt, darf er dafür ebenso wenig bezahlt bekommen. Er darf weder der Eigentümer, noch der Verwalter, Mieter oder Vermieter sein.


Wer zahlt die Provision?

Für die Vermietung von Wohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Wer den Makler bestellt, muss auch bezahlen. Bestellt der Vermieter den Makler, übernimmt der Vermieter auch die Provision. Bestellt der potenzielle Mieter den Makler, übernimmt die Mieterin oder der Mieter die Provision. Reagiert ein Mieter auf ein Angebot des Immobilienmaklers, so muss er ihm dafür nichts zahlen. Dann darf der Vermieter die Maklergebühren auch nicht hinterher vom Mieter einfordern, oder anderweitig auf ihn umlegen.

Versucht ein Makler die Mieterin oder den Mieter davon zu überzeugen, dass sie oder er anstatt des Vermieters die Kosten übernehmen sollte, ist das strafbar. Es ist auch nicht erlaubt die Provision in Rechnung zu stellen, wenn die Wohnung nicht neu und explizit für die Mieterin oder den Mieter gefunden wurde.


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Kann man die Maklerprovision zurückfordern?

Wenn der Makler einen Verstoß gegen die oben beschriebenen Vertragskonditionen begangen hat, kann der Auftraggeber zurückfordern.

Auch, wenn es sich im nachhinein herausstellt, dass der Makler eine zu hohe Provision verlangt und mit dem Auftraggeber auszahlen lassen hat oder einen Verstoß gegen das Bestellerprinzip begehen hat, kann der Betrag zurückgefordert werden. Auch Vorschüsse oder Extra-Vergütungen dürfen Mieter und Vermieter zurückfordern, wenn sie der Makler unbegründet angerechnet hat. Man hat 3 Jahre die Rückforderung der Maklerprovision in Anspruch zu nehmen.


Lohnt es sich einen Makler zu beauftragen?

Ob es sich lohnt einen Makler zu beauftragen, hängt ausschließlich von Ihrer persönlichen Situation ab. Auch wenn Sie die Kosten nicht in der Steuererklärung absetzen können, kann ein Makler Ihnen viel Zeit, Stress und Aufwand ersparen. Sie sollten sich den Auftrag an einen Makler dennoch gut überlegen, denn nicht in allen Fällen lohnt sich das für Sie. Darüber hinaus gibt es natürlich auch ganz extreme Makler-Mieter-Abenteuer wie hier beschrieben.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema Maklergebühren haben, können Sie jederzeit als Mitglied von MieterEngel mit Ihrem persönlichen Partneranwalt sprechen. Ihr Fall wird ausführlich geprüft und das Ganze erfolgt online: schnell, digital und zuverlässig.