Meerschweinchen, Hunde und Katzen als Haustiere

Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebt erhalten
weiter
zuverlässig · unverbindlich · schnell
von Daria Krauzowicz

Intro

Lese in diesem Ratgeber:

Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebt erhalten
Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebt erhalten

Du bist dir nicht sicher ob du und dein Lieblingshaustier die Mietwohnung teilen dürft? So geht es vielen Mietern! Leider ist die gesetzliche Lage ist nicht wirklich eindeutig. Viel hängt wie immer von deinem Vermieter und dem Mietvertrag ab. Es gibt allerdings ein paar klare gesetzliche Vorgaben, an die du dich halten kannst. Wir erklären dir, wie du im Fall von Meerschweinchen, Hunden und Katzen vorgehen solltest! Bereit?


Meerschweinchen sind Kleintiere – check!

Das hast du richtig gelesen: Meerschweinchen gehen klar! Sie gehören zu den sogenannten Kleintieren die du ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung haben kannst. Eine weitere gute Nachricht ist: Der Vermieter darf Kleintiere auch nicht im Mietvertrag oder der Hausordnung verbieten, denn deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Grandios!

Andere Beispiele von Kleintieren, die auch ohne Erlaubnis gehalten werden können, sind: Ziervögel, Zierfische, Hamster, Zwergkaninchen, Wühlmäuse, Ratten und Schildkröten. Leider gehören Hunde und Katzen in der Regel nicht zu den Kleintieren. Dazu kommen wir aber gleich.



Hunde und Katzen – nur mit Erlaubnis dürfen Sie in der Wohnung gehalten werden

Ein pauschales Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung ist nicht möglich. Wenn du ein Glückspilz bist, findest du in deinem Mietvertrag eine Klausel, die die Tierhaltung grundsätzlich erlaubt. Dann ist auch für Hunde und Katzen eine gesonderte Erlaubnis nicht notwendig. Normalerweise ist das aber leider nicht der Fall.

Häufig finden sich in Mietverträgen dagegen Klauseln, die die Hunde- und Katzenhaltung von einer Erlaubnis des Vermieters abhängig machen. Eine solche Regelung ist in der Regel nicht zu beanstanden. Bevor also ein Tier ins Haus kommt, muss der Vermieter zustimmen. Das schließt zwangsläufig die Befugnis ein, die Erlaubnis auch zu verweigern. Dafür braucht der Vermieter aber hinreichende Gründe. Bei der Abwägung muss der Vermieter insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen: Rasse und Größe des Tieres, Anzahl der Tiere, soziales Umfeld der Mietwohnung sowie seine bisherige Handhabung bei der Tierhaltung (Gleichbehandlung aller Mieter).

Ist die Haltung von Hunden oder Katzen in der Mietwohnung erlaubt, bedeutet das nicht, dass unendlich viele Tiere einziehen dürfen. Die Erlaubnis bezieht sich immer nur auf das konkrete Tier und gilt nicht generell. Außerdem muss sich der Mieter auf das ortsübliche Maß an Tieren beschränken. Das sind in der Regel 2 Haustiere. Die Anzahl ist aber auch von der Größe der Mietwohnung abhängig. Bei einer Einzimmerwohnung wird in der Regel nur ein Haustier erlaubt sein. Andersherum bedeutet das, dass für eine Dogge auch eine Zweizimmerwohnung zu klein sein kann.


Wie soll ich vorgehen, wenn ich mir ein Tier anschaffen möchte?

Zuerst, wie immer: Reden hilft! Erzähle deinem Vermieter von deinem Vorhaben. Vielleicht hat er kein Problem mit der Tierhaltung. Am besten nimmst du für dieses Gespräch einen Zeugen mit. Gibt es Nachbarn mit Haustieren? Der Vermieter muss seine Mieter grundsätzlich gleich behandeln. Hier ist aber auch die Größe, Rasse und das Verhalten des Tieres entscheidend. Gibt es in deiner Hausordnung eine Regelung zur Tierhaltung? Oft muss abgewogen werden, welche Interessen im Einzelfall überwiegen.


Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

Ist dein Vermieter nicht zugänglich, beraten dich gerne unsere Partneranwälte für Mietrecht und setzen, wenn gewünscht, auch ein Schreiben an deinen Vermieter auf. Als Mieterschutz-Club wollen wir dir helfen deine Rechte zu kennen und diese zu verteidigen. Die Prüfung deines Mietvertrags ist selbstverständlich in der Mitgliedschaft bei MieterEngel enthalten. Du kannst auch alle deine individuellen Fragen zum Mietvertrag und Tierhaltung prüfen und beantworten lassen, so oft wie du möchtest.