Schimmel im Kinderzimmer – Wie kann Mieterschutz helfen?

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Von Maritta Seitz

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Lese in diesem Ratgeber:

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Schimmel ist schrecklich. Schimmelt das Toastbrot in der Packung, wandert es sofort in den Müll. Schimmel ist schließlich giftig! Doch was macht man, wenn es in der Wohnung schimmelt? Umziehen würde man am liebsten, doch eine neue bezahlbare Wohnung zu finden ist in den meisten Städten schier unmöglich.

Marina Friedrich (Name geändert) wandte sich an Ihren Vermieter. Der riet ihr lakonisch doch einfach mehr zu lüften. Dann würde der Schimmel schon von alleine verschwinden. Frau Friedrich war empört und beschloss das Problem selbst anzugehen. In einem verschimmelten Kinderzimmer wollte sie ihren Sohn nicht schlafen lassen. Sie kratze die Tapete ab, behandelte die Wände mit Schimmelentferner, tapezierte neu und strich mit Schimmelschutzfarbe.

Alles umsonst: Nach wenigen Wochen waren schon wieder die ersten schwarzen Punkte hinter dem Kinderbett zu sehen. Sie quartierte den Sohn im Wohnzimmer um und erklärte das Kinderzimmer zum Sperrgebiet. Wiederholte Anrufe beim Vermieter brachten statt Hilfe nur die immer gleiche Antwort: Der Schimmel werde mit ein bisschen mehr Lüften schon wieder von alleine verschwinden.

Frau Friedrich fühlte sich hilflos und verzweifelt. Konnte der Vermieter wirklich so mit ihr umspringen? Hatte sie als Mieterin denn keine Rechte? Von Mietminderung hatte Frau Friedrich schon gehört, doch die Miete einfach nicht mehr zu bezahlen kam ihr riskant vor.




Vermieter bleiben bei Schimmel oft untätig

Bei Schimmel hören viele Mieter, dass es mit ein bisschen Lüften schon getan wäre. Doch weit gefehlt! Ist der Schimmel bereits ins Mauerwerk eingedrungen, helfen auch Schimmelentferner und Schimmelschutzfarbe aus dem Baumarkt nicht weiter. Nur ein Fachmann kann den Schimmel dann noch entfernen. Doch wer trägt die Kosten für diese aufwändige Dienstleistung?

Die Kosten für die Schimmelentfernung muss tragen, wer den Schimmel verursacht hat. Ist tatsächlich unsachgemäßes Lüften des Mieters der Grund des Schimmels, kommen hohe Entfernungskosten auf den Mieter zu. Entsteht der Schimmel jedoch durch bauliche Mängel oder unsachgemäße Isolierung des Hauses, muss sich der Vermieter um die Entfernung des Schimmels kümmern und die Kosten tragen.

Mieter machen häufig die Erfahrung, dass der Vermieter nicht auf Beschwerden über Schimmel reagiert. Für diesen Fall sieht das Mietrecht das Recht auf Mietminderung als Druckmittel vor.


Mieterschutz hilft bei der Mietminderung

An dieser Stelle kommt Mieterschutz ins Spiel: Wer abgesichert ist, kann zu jeder der offenen mietrechtlichen Fragen einen Anwalt fragen. Ein Anwalt kann im Gegensatz zum Laien einschätzen, welche Minderungsquote angemessen ist und er weiß, auf welchem Wege der Mieter die Minderung durchsetzen kann.

Marina Friedrich wandte sich mit Ihrem Schimmel-Problem an MieterEngel. Und schon einen Tag später konnte sie mit einem Anwalt sprechen. Vorab schickte sie ihren Mietvertrag, einige Fotos des Schimmelbefalls an MieterEngel. Die vollständigen Dokumente leitete das MieterEngel-Team noch vor dem Beratungsgespräch an den Partneranwalt weiter. Der rief Frau Friedrich pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Handy an. Frau Friedrich war schon bei der Arbeit, konnte jedoch eine kurze Kaffeepause einlegen, um ihr Mietproblem zu lösen.

Nach der Beratung fiel Frau Friedrich ein Stein vom Herzen. Endlich sah sie sich nicht mehr alleine mit dem Problem, sondern fühlte sich mit MieterEngel und dem Anwalt an ihrer Seite gestärkt, ihre Rechte als Mieterin einzufordern.


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Mietminderung bei Schimmel ist ein sensibles Thema

Das Thema Mietminderung ist jedoch eine sensible Angelegenheit: Zwar haben Mieter ein Recht darauf weniger Miete zu bezahlen, wenn sich die Wohnung nicht in vertragsgemäßem Zustand befindet. Wird die Mieter jedoch um einen zu hohen Betrag gemindert, kann der Mieter schnell in Mietrückstand geraten. Bei Mietschulden hat der Vermieter das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen, sobald der Mietrückstand zwei Monatsmieten beträgt.

Das Schwierige an der Mietminderung ist, dass die richtige Minderungsquote für Laien nur schwer festzusetzen ist. Sie ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Der eigene Leidensdruck, lässt einen die Höhe der Minderung meist höher einschätzen, als Gerichte am Ende entscheiden.

Ist das Kinderzimmer beispielsweise von Schimmel befallen möchte man am liebsten gar keine Miete mehr bezahlen. Schließlich steht die Gesundheit des eigenen Kindes auf dem Spiel! Vor Gericht wurden dagegen Minderungsquoten von lediglich 15-20% bei Schimmel im Schlafzimmer als angemessen erachtet (LG Berlin Az. 65 S 524/13, LG Konstanz Az. 61 S 21/12 A). Im Einzelfall kann diese Quote je nach Schwere des Befalls völlig anders ausfallen.


Mietminderung mit anwaltlicher Hilfe

Unsere Partneranwälte prüfen deinen Fall und alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen umfassend. Auch Regelungen in deinem Mietvertrag werden hierzu unter die Lupe genommen und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Du erhälst Auskunft über die korrekte Minderungshöhe und erfahren, wie du am besten bei der Mietminderung vorgehst.

Minderst du deine Miete hingegen ohne anwaltliche Beratung um einen zu hohen Betrag, oder ohne dass eine Minderung gerechtfertigt wäre, kann dein Vermieter dich auf Zahlung verklagen. Es droht somit ein gerichtlicher Prozess. Zudem berechtigt ihn dies zur (gegebenenfalls auch fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses.

Mit Hilfe unserer Partneranwälte kannst du deine Miete sicher mindern. Deine Mitgliedschaft beinhaltet außerdem die Beratung in allen Fragen rund um‘s Mietrecht für ein ganzes Jahr, sodass du in jeder Situation abgesichert bist.