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Renovieren und Umzug – Kostenlose Downloads von MieterEngel

Beim Thema Umzug stellen sich Mieter viele Fragen. Besonders auf die Frage, ob beim Auszug renoviert werden muss, können viele keine befriedigende Antwort finden. Die Antwort verbirgt sich im Mietvertrag. Jedoch ist in Sachen Schönheitsreparaturen nicht immer auch das gültig, was im Mietvertrag seht.

Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Renovierungs- oder Schönheitsreparaturklausel. In dieser Klausel ist festgelegt, wie der Mieter die Wohnung an den Vermieter zurückgeben muss. Häufig ist dort zu lesen, dass der Mieter spätestens beim Auszug Schönheitsreparaturen durchführen muss. Schönheitsreparaturen sind einfache Renovierungsarbeiten, wie Streichen, Lackieren, Bohrlöcher zukitten, die mit Farbe, Tapete und Gips auszuführen sind.

Seit 2010 hat der Bundesgerichtshof jedoch viele mieterfreundliche Urteile gefällt und viele der Schönheitsreparaturklauseln für ungültig erklärt. Ob der Mieter renovieren muss, hängt nun vor allem von dem Zustand ab, in dem der Mieter die Wohnung übernommen hat. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei das Übergabeprotokoll.

Mieter sollten sowohl beim Einzug, als auch beim Auszug auf ein Übergabeprotokoll bestehen. Das Übergabeprotokoll wird am besten bei der Wohnungsabnahme zusammen mit dem Vermieter erstellt. Darin werden alle Mängel und Schäden in der Wohnung ¬—Zimmer für Zimmer – festgehalten. Das Abnahmeprotokoll schützt Mieter später vor ungerechtfertigten Nachforderungen durch den Vermieter.

Downloaden Sie kostenlose Vorlagen für Ihr Wohnungsübergabeprotokoll oder andere eigene Schreiben an Ihren Vermieter im MieterEngel-Portal. Sie können sich kostenlos anmelden und unser gesamtes kostenfreies Download-Angebot zum Thema Umzug, Renovieren oder anderen mietrechtlichen Themen durchsuchen.

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Unser kostenloses Download-Angebot zum Thema Nebenkosten

  Musterschreiben »Mietschuldenfreiheitsbescheinigung«

  Musterschreiben »Terminvorschläge Besichtigung«

  Musterschreiben »Weigerung Reparaturen und Renovierung«

  »Wohnungsübergabeprotokoll«

  Checkliste »Schönheitsreparaturen«

  Checkliste »Wohnungsbesichtigung«

  Checkliste »Wohnungsübergabe«

Kostenfreie Vorlagen für die stressfreie Kommunikation mit Ihrem Vermieter

Auch in Zeiten moderner, digitaler Kommunikation, klärt man mietrechtliche Angelegenheiten man am besten schriftlich, per Post. Wichtige Anliegen sollten Mieter stets als Einschreiben an den Vermieter senden. Kommt es unter Umständen einmal zum Gerichtsprozess, können Mieter so beweisen, dass und sogar wann das Anliegen dem Vermieter zugestellt wurde.

Probleme zwischen Mieter und Vermieter ergeben sich häufig aus mangelnder oder schlechter Kommunikation. MieterEngel möchte Sie dabei unterstützen – auch bei Problemen – ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter zu bewahren. Unsere kostenlosen Vorlagen können Sie für eigene höfliche, jedoch bestimmte, Schreiben an Ihren Vermieter verwenden.

In unsere vorformulierten Vorlagen brauchen Sie lediglich die Details Ihres Mietverhältnisses eintragen, Ihrem Vermieter – wo nötig – eine Frist setzen und schon können Sie Ihr individuelles Anschreiben ausdrucken und per Post an Ihren Vermieter senden.

Viele unserer Musterschreiben enthalten auch Gesetzesparagraphen, die zum jeweiligen Thema passen und mit denen Sie Ihrem Anliegen juristisch Nachdruck verleihen können. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie gerne beim Verfassen eigener Briefe oder übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit Ihrem Vermieter für Sie.

KOSTENLOSE VORLAGEN DOWNLOADEN


Welche Briefvorlage passt zu Ihrem Anliegen?

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • Viele Vermieter fordern bei der Wohnungsbewerbung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, um sicherzugehen, dass der zukünftige Mieter zahlungsfähig ist.
  • Sie können Ihren alten Vermieter bitten eine entsprechende Bescheinigung für Sie auszustellen.
  • Ihr Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet Ihnen Mietschuldenfreiheit zu bescheinigen.

Terminvorschläge Besichtigung

  • Ihr Vermieter darf Ihre Wohnung niemals ohne Ihre Erlaubnis betreten.
  • Wenn neue Mieter zur Wohnungsbesichtigung eingeladen werden sollen, können Sie die Termine mitbestimmen.
  • Bieten Sie Ihrem Vermieter mehrere Terminmöglichkeiten an und machen Sie deutlich, wann eine Besichtigung für Sie nicht möglich ist.


Weigerung Reparaturen und Renovierung

  • Ihr Vermieter kann Sie im Mietvertrag dazu verpflichten, Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen zu übernehmen.
  • Ob Sie Reparatur- oder Renovierungsarbeiten durchführen müssen, hängt jedoch davon ab, ob die entsprechende Klausel gültig ist.
  • Fragen Sie im Zweifelsfall ihren MieterEngel-Partneranwalt und lassen Sie die Schönheitsreparaturklausel oder Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag prüfen.

Wohnungsübergabeprotokoll

  • Im Wohnungsübergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung Zimmer für Zimmer detailliert aufgezeichnet. Zählerstände und Anzahl der übergebenen Schlüssel werden ebenfalls festgehalten.
  • Der Vermieter kann Sie später nicht für Schäden haftbar machen, die im Protokoll nicht aufgezeichnet sind.
  • Sie können sich im Protokoll dazu verpflichten Schönheitsreparaturen durchzuführen. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie renovieren müssen – ihre Unterschrift ist bindend.


In wenigen Schritten zu Ihrem gratis Download

Kostenlose Vorlagen für Schreiben und Checklisten mit Informationen zum Mietrecht können Sie im MieterEngel-Portal herunterladen. Ihre Anmeldung zum Portal ist kostenfrei – genau, wie unser gesamtes Downloadangebot.

Melden Sie sich online an, um unsere Datenbank nach allen wichtigen mietrechtlichen Themen zu durchsuchen. Unsere Musterschreiben können Sie im Word-Format herunterladen und an Ihrem Rechner je nach Anliegen anpassen. Unsere Checklisten laden Sie bequem im PDF-Format herunter.

Wir empfehlen Ihnen Ihr Schreiben an Ihren Vermieter stets als Brief und per Einschreiben zu versenden. So haben Sie auch im Streitfall einen Beweis dafür, dass Sie Ihren Vermieter über Ihr Anliegen in Kenntnis gesetzt haben.

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