Mit MieterEngel ging alles ganz schnell, das war wunderbar! Innerhalb kürzester Zeit habe ich 392 Euro zurückbekommen und habe dafür nur 150 Euro bezahlt.
Doris L.,
seit April 2019 Mitglied bei MieterEngel
Nur sechs kurze Wochen wohnte Doris L. mit ihrem Mann in der gerade fertiggestellten Penthouse-Wohnung, als ihr Partner überraschend verstarb. Notgedrungen musste die 78- Jährige den Mietvertrag kündigen. Schon während der knappen Mietzeit hatte sich der Vermieter selten von seiner besten Seite gezeigt. Es überraschte Doris L. dementsprechend wenig, als es auch bei der Abwicklung des Mietverhältnisses zu Schwierigkeiten kam.
Wegen des schweren Trauerfalls war Doris L. schon zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen. Der Vermieter hatte dennoch auf die volle Miete und Nebenkostenvorauszahlungen bestanden. Die stattliche Summe von 1610 Euro an vorausgezahlten Nebenkosten sollte nach Ende der Mietzeit abgerechnet werden. Auf die Abrechnung wartete Doris L. jedoch vergeblich.
Mit einer kommentarlosen Überweisung ließ sich die Rentnerin nicht abfertigen, sondern bestand auf eine korrekte Abrechnung ihrer Vorauszahlungen. Als sich der Vermieter wochenlang taubstellte, war für Doris L. der Zeitpunkt gekommen, sich professionelle Unterstützung zu holen.
Mit Hilfe ihres Sohnes wurde Doris L. Mitglied bei MieterEngel und beauftragte MieterEngel-Partneranwältin Meryem Buz, ein Schreiben an den ehemaligen Vermieter zu senden. Die Anwältin forderte eine ordentliche Abrechnung der Vorauszahlungen und setzte dem Vermieter eine Frist von 30 Tagen. Das Anwaltsschreiben brachte die Dinge endlich ins Rollen: Doris L. erhielt ihr volles Guthaben in weniger als vier Wochen zurück.
Unsere Partneranwälte können auch Sie unterstützen. Schildern Sie uns Ihr mietrechtliches Problem und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
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