Mietendeckel gekippt – was tun?

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Was können Mieter tun?


Die Situation:
Seit Februar 2020 waren die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014 fertiggestellte Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Nun ist der Mietendeckel nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ungültig. Das bedeutet, dass die Mieten die gesenkt wurden, erstmal wieder auf den früheren Stand steigen. Unter Umständen müssen Mieter den Differenzbetrag nachzahlen.


Muss ich Miete zurückzahlen?
Wenn du vom Mietendeckel betroffen bist, oder einen Mietvertrag mit einer Schattenmiete unterschrieben hast, trete jetzt mit unseren Partneranwälten in Kontakt und lass dich individuell beraten.


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So funktioniert die Prüfung des Mietendeckels

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Das MieterEngel-Kundenportal ist dein direkter Draht zum Partneranwalt. Stell hier eine Frage zu deinem persönlichen Fall zum Thema Mietendeckel und lass dich schnell und einfach rechtlich beraten.

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Wie sich der Mietendeckel auf dich auswirkt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Nutze das MieterEngel-Portal, um deinem Anwalt alle Dokumente schon vor der Beratung digital zur Verfügung zu stellen.

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Die wichtigsten Fragen beantwortet


Fachanwalt im Mietrecht Gabriel Fischer haben wir zum Urteil des BVerfG interviewt. Betroffene können ihren Fall vorstellen und sich über die MieterEngel Plattform von ausgewählten Partneranwälten beraten lassen, um Fallstricke zu vermeiden.


Ich habe meine Miete die letzten Monate nicht voll bezahlt und konnte den eingesparten Betrag nicht zur Seite legen. Was kann ich jetzt tun?
Fachanwalt Fischer: “Vermieter können nun die von den Mieter*innen einbehaltene Miete zurückverlangen. Sie ist sofort fällig. Am besten sollte man auf den Vermieter zugehen und eine einvernehmliche Regelung finden, kann man die Rückstände nicht bezahlen und will man Nachteile wie eine Zahlungsklage oder eine Kündigung vermeiden.“


Bin ich dazu verpflichtet die Differenz zwischen Mietendeckelmiete und vertraglich vereinbarter Miete auf einen Schlag zurückzahlen oder wird es eine Ratenzahlung oder andere Staffelungsmodelle geben?
Fachanwalt Fischer: “Das Urteil bedeutet, dass Berliner Mieter*innen weder berechtigt waren, ihre Mieten ab dem 23. Februar 2020 einzufrieren, noch, sie ab dem 23. November 2020 zu senken. Vermieter können nun die von den Mieter*innen einbehaltene Miete zurückverlangen. Sie ist sofort in voller Höhe fällig. Es könnten Möglichkeiten einer Ratenzahlung mit den Vermietenden besprochen werden. Hierzu ist jedoch die Kommunikation mit den Vermietenden unerlässlich. Alleingänge sollten vermieden werden.” Jetzt mit Partneranwälten in Kontakt treten!


Wird die Hausverwaltung/Vermietung auf mich zukommen oder wie wird die Vorgehensweise sein?
Fachanwalt Fischer: “Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter werden wohl auf dich zukommen. Von dem Urteil hat schließlich jeder etwas gehört. Empfehlenswert ist unter Umständen jedoch auch eine selbständige Kontaktaufnahme von Seiten der Mieter*innen, sofern Zahlungsschwierigkeiten absehbar sind.” Bei Bedarf jetzt individuell beraten lassen.


Gibt es einen Schutz, den ich in Anspruch nehmen kann, wenn ich die vertraglich vereinbarte Miete (und/oder Mietrückstände) nicht zahlen kann?
Fachanwalt Fischer: “Einen Schutzmechanismus gibt es bislang nicht für Mieter*innen. Sollten Mieter*innen keine Möglichkeit haben die Zahlungen vorzunehmen, so erkundige dich ggf. beim Sozialamt, ob man dir helfen kann. Der Senat hat am 15.04.2021 verlauten lassen, „die Mieter*innen nicht im Stich lassen zu wollen“. Wie die Landesregierung auf die Schwierigkeiten von Mieter*innen nun reagieren wird, ist jedoch noch offen.”



Jetzt helfen lassen


Was kann passieren, wenn ich die Zahlungen nicht fristgerecht zurückzahlen kann?
Fachanwalt Fischer: “Berliner Mieter*innen sind letztlich im Moment auf das Wohlwollen der Vermietenden angewiesen, wenn man der Aufforderung zur Zahlung der Rückstände nicht nachgehen kann. Eine sofortige Kündigung droht Berliner Mieter*innen nicht, da diese sich nur an bis zum 15.04.2021 geltendes Recht gehalten haben. Die Rückzahlung der Mieten ist jedoch jetzt fällig. Sofern demnach nicht zeitnah die Rückstände beglichen werden, kann eine Kündigung drohen. Eine Klage auf Zahlung der Rückstände wäre ebenfalls möglich.”


Wie kann ich mich davor schützen das ich aufgrund von Mietrückständen gekündigt werde?
Fachanwalt Fischer: “Sollten Mieter*innen die Zahlungen nicht leisten können, so kann der Vermietende auf Zahlung klagen. Außerdem hat der Vermietende die Möglichkeit zu kündigen. Es schützt – Stand heute – nur die Begleichung der Rückstände.”


Was kann ich tun, wenn ich einen Vertrag mit einer „Schattenmiete“ unterschrieben habe?
Fachanwalt Fischer: “Der Mietendeckel wurde erst kürzlich für verfassungswidrig erklärt. Mieter*innen sollten sich ggf. mit dem Vermietenden bzw. der Hausverwaltung in Verbindung und das weitere Vorgehen besprechen.”


Kann ich meine Wohnung fristlos kündigen, wenn ich die ‘neue’ Miete nicht bezahlen kann?
Fachanwalt Fischer: “Nein, denn eine Pflichtverletzung der Vermietenden liegt nicht vor. Es gilt ja letztlich jetzt nur wieder der ursprünglich vereinbarte Mietvertrag mit der ursprünglich vereinbarten Miethöhe. Dieser Umstand alleine berechtigt nicht zu einer fristlosen Kündigung.” Bei Bedarf jetzt individuell beraten lassen.


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Nutze das MieterEngel-Portal, um deinem Anwalt alle Dokumente schon vor der Beratung digital zur Verfügung zu stellen. Dein Anwalt beantwortet deine Frage telefonisch oder schriftlich in Form eines Prüfungsberichts, den du über das MieterEngel-Portal erhältst. Unsere Partneranwälte haben jahrelange Erfahrung im Mietrecht und sind Experten auf diesem Gebiet. Du erhälst die Beratung in der Regel innerhalb von 48 Stunden – und zwar deutschlandweit und zu allen mietrechtlichen Problemen. Hol dir jetzt ein unverbindliches Angebot!

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„Ich habe meinen Mietvertrag prüfen lassen und musste weder streichen, noch etwas anderes tun. Durch die Prüfung habe ich Zeit und Geld gespart.
Susanne J., Mitglied seit 2016
„Wir hatten die Kündigung schon geschrieben und durch das Gespräch mit dem Anwalt hatten wir dann auch den Mut fristlos zu kündigen.“
Susanne E., Mitglied seit 2019 Zum Erfahrungsbericht

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