Muss ich beim Auszug renovieren?

Geld sparen mit dem Klausel-Check!

Digitale Prüfung durch ausgewählte Partneranwälte: Erfahren Sie innerhalb von nur 48 Stunden, ob Sie renovieren müssen!

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Erfahren Sie jetzt, ob Sie beim Auszug renovieren müssen!

Viele Mieter gehen davon aus, dass sie beim Auszug renovieren müssen. Der BGH hat die Rechte von Mietern beim Thema Schönheitsreparaturen jedoch unlängst erheblich gestärkt. Die Chance, dass Sie ohne vorherige Renovierungsarbeiten ausziehen können, ist groß – nutzen Sie unseren Schönheitsreparaturklausel-Check, um innerhalb kürzester Zeit zu erfahren, ob Sie wirklich renovieren müssen!



MUSS ICH RENOVIEREN?

So funktioniert der Schön­heits­reparatur­klausel-Check per Smartphone:

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Das MieterEngel-Kundenportal ist Ihr direkter Draht zum Partneranwalt. Stellen Sie Ihre Frage zum Mietrecht und wählen Sie aus, ob Sie telefonisch oder schriftlich beraten werden wollen.

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Ob Sie beim Auszug renovieren müssen, hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Nutzen Sie das MieterEngel-Portal, um Ihrem Anwalt alle Dokumente schon vor der Beratung digital zur Verfügung zu stellen.

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Ihr Anwalt beantwortet Ihre Frage innerhalb von nur 48 Stunden: Telefonisch per Anruf zum vereinbarten Zeitpunkt oder schriftlich in einen Prüfungsbericht über das MieterEngel-Portal.

Sparen mit dem Schön­heits­reparatur­klausel-Check!

Renovierungsarbeiten sind zeitaufwändig und teuer. Wenn Ihr Mietvertrag eine ungültige Klausel enthält, können Sie unnötige Kosten und Mühen sparen. Nutzen Sie jetzt unseren Schönheitsreparaturklausel-Check, um Ihren Mietvertrag prüfen zu lassen.

Beispiele für ungültige Schönheitsreparaturklauseln:


  Renovierung ohne angemessene Abfindung bei unrenoviert übernommener Wohnung.

  Zu strenge Vorgaben für Renovierung der Wohnung.

  Renovierung der Wohnung nur durch Fachkräfte.

  Zu kurze Fristen für turnusmäßige Renovierung der Wohnung.

  Starre Fristen für turnusmäßige Renovierung der Wohnung.

  Quoten- oder Abgeltungsklausel.


MUSS ICH RENOVIEREN?

Schön­heits­reparatur­klausel-Check per Smartphone!




MUSS ICH RENOVIEREN

Mieterschutz: Warum Mitglied werden?

Keine versteckten Kosten

Die MieterEngel-Mitgliedschaft garantiert Ihnen hochqualifizierte Beratung ohne Extrakosten. Sie bezahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag und können sofort zu Ihrem Problem beraten werden. Auch Rückfragen und neue Beratungsthemen sind durch Ihren Jahresbeitrag abgedeckt.

Persönlicher Ansprechpartner

Wir möchten, dass sich ein Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mitgliedern und Partneranwälten entwickelt. Bei MieterEngel werden Sie deshalb immer vom selben Anwalt beraten Einer unserer Partneranwälte bleibt während der gesamten Mitgliedschaft Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Immer an Ihrer Seite

Mieterschutz sollte für Mieter so selbstverständlich sein, wie eine Krankenversicherung. Auch, wenn Sie Ihr akutes Problem beilegen konnten, sind Sie durch Ihre Mitgliedschaft weiter abgesichert. Sie können jährlich Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen und haben bei neuen Fragen zum Mietrecht sofort den richtigen Ansprechpartner an der Hand.


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Zwei Rückfragen je Thema

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