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Innovativ und schnell: Mieterschutz von MieterEngel

MieterEngel vermittelt zuverlässige Beratung zu jedem Mietproblem. Kontaktieren Sie uns und wir sorgen dafür, dass Sie ihr Problem innerhalb von nur 48 Stunden mit einem unserer hochqualifizierten Partneranwälte besprechen können.

Für Ihren Beratungstermin müssen Sie weder das Haus verlassen, noch Wartezeiten vor Ort einplanen. Unsere Partneranwälte beraten Sie auf Wunsch schriftlich via Email, oder bequem am Telefon.

Als Mitglied unseres modernen Mieterschutz-Clubs können Sie sich zu all Ihren Fragen und Problemen rund um das Thema Mieten beraten lassen. Auch bei mehrmaliger Beratung entstehen Ihnen keine Zusatzkosten. In Ihrer Mitgliedschaft ist zudem die jährliche Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung enthalten.

 

Hätten Sie’s gedacht?

Im Vergleich zu den Landesnachbarn Freiburg und Stuttgart ist Mieten in Karlsruhe vergleichsweise erschwinglich. Die durchschnittliche Kaltmiete je Quadratmeter beträgt 9,29 Euro. In Freiburg müssen 10,96 Euro bezahlt werden, in Stuttgart sind sogar 11,84 Euro fällig.

VOR MIETWUCHER SCHÜTZEN

Die Spitzen-Mieten von Karlsruhe


  1. Rintheim
  2. Weststadt
  3. Neureut
  4. Innenstadt-West
  5. Südstadt
  1. Innenstadt-Ost
  2. Nordstadt
  3. Oststadt
  4. Nordweststadt
  5. Waldstadt
Quelle: https://www.wohnungsboerse.net, Stand Januar 2022

Seit 2013 wird in Karlsruhe, so wie in vielen anderen deutschen Großstädten, im zwei Jahres-Turnus ein Mietspiegel erstellt. Der Mietspiegel soll für Preistransparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen. Ihm kann die ortsübliche Vergleichsmiete einzelner Wohngegenden entnommen werden. Seit 2015 gilt auch in der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs die sogenannte Mietpreisbremse. Mittels der Mietpreisbremse ist gesetzlich geregelt, dass bei Neuvermietungen die neue Miete höchstens 10 Prozent höher, als die ortsübliche Vergleichsmiete ausfallen darf.



Durchschnittlicher Mietpreis €/m² (basierend auf https://www.immobilienscout24.de/)

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Hätten Sie’s gedacht?

Tritt in Ihrer Wohnung ein Mangel auf, der Ihre Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, haben Sie das Recht Ihre Miete zu mindern. Die Höhe der Minderung ist jedoch einzelfallabhängig und kann von 1 bis 100% ausfallen.

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Keine Minderung nach eigenen Spielregeln

Wasserschäden sind ein häufiger Grund für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Tritt ein Wasserschaden auf, ist der Vermieter verpflichtet den Schaden zu beheben. Die Frage, wer den Schaden verursacht hat, kommt ins Spiel, wenn es darum geht, wer am Ende die Kosten trägt.

Bei einer gebrochenen Leitung trägt in der Regel der Vermieter die Kosten, bei einer ausgelaufenen Waschmaschine, muss der Mieter zahlen. Oder der Nachbar, wenn es sein Gerät war, das den Schaden verursacht hat. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, hat der Mieter das Recht seine Miete zu mindern.

Auch in Karlsruhe endete eine Auseinandersetzung, die mit einem Wasserschaden begann, vor dem Landgericht. Eine undichte Wasserleitung hatte einen erheblichen Wasserschaden an der Badezimmerdecke des Mieters verursacht. Die Vermieterin ließ die Decke aufreißen, um das Leck zu schließen.

Bevor die Handwerker ihre Arbeiten jedoch abschließen konnten, verweigerte der Mieter ihnen jeden weiteren Zutritt. Stattdessen minderte er seine Miete um 50 Prozent und gab als Grund das Loch in der Badezimmerdecke an.

So geht es nicht! Urteilten die Karlsruher Richter. Lässt ein Mieter die Behebung eines Mangels in seiner Wohnung nicht zu, hat er kein Recht seine Miete wegen dieses Mangels zu mindern. Sehen auch Sie einen Grund ihre Miete zu mindern? Dann lassen Sie sich von unseren erfahrenen Partneranwälten beraten, statt einen Rechtsstreit zu riskieren.

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Mietrechtsstreitigkeiten müssen nicht vor Gericht enden!

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Umfassender Service von MieterEngel

Beratung von A-Z

Egal ob Abmahnung oder Zwangsräumung, unsere erfahrenen Partneranwälte beraten Sie zu allen Fragen und Problemen rund um das Thema mieten. Sie kennen die rechtssichern Antworten für ihre Sorgen.


Kurzfristige Termine

Wer von Mietproblemen geplagt wird, braucht schnelle Hilfe. Unser innovatives Konzept erlaubt es uns, Ihnen Beratungstermine in der Regel innerhalb von 48 Stunden zu vermitteln.


Günstiger Mitgliedsbeitrag

Für die Beratung durch unsere Partneranwälte müssen Sie nichts bezahlen. Auch, wenn sie Hilfe zu mehreren Mietproblemen benötigen, oder Rückfragen stellen möchten, sind alle Kosten durch Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt


Beratung überall

Mit Mieterschutz von MieterEngel können Sie sich beraten lassen, ohne das Haus verlassen zu müssen. Unsere Partneranwälte liefern ihnen Antworten via Email oder Telefon.


Rundum sorglos

Als MieterEngel-Mitglied können Sie sich nicht nur zu allen Mietrechtsfragen von Ihrem Partneranwalt beraten lassen. Ihre Mitgliedschaft umfasst auch die jährliche Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung!


Ob Stuttgart, Berlin oder MünchenMieterschutz von MieterEngel können Sie überall in Deutschland nutzen!