Mieterhöhung

Mieterhöhung – Unerwartet oder vertraglich vereinbart

Im Laufe eines Mietverhältnisses kann die Miete aus unterschiedlichen Gründen steigen. Vermieter haben zum Beispiel das Recht die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben, man spricht von einer Mieterhöhung nach § 558 BGB. Auch nach einer Modernisierung kann der Mietzins erhöht werden. Andere Formen von Mieterhöhungen können schon im Mietvertrag vereinbart werden. Stimmen beide Parteien einer Indexmiete oder Staffelmiete zu, erhöht sich die Miete regelmäßig. Die sogenannte Mietpreisbremse soll in vielen deutschen Städten übermäßige Mieterhöhungen bei Neuvermietung verhindern.

Im Laufe eines Mietverhältnisses kann die Miete aus unterschiedlichen Gründen steigen. Nicht immer ist die Mieterhöhung aber berechtigt und ihr kann ggf. widersprochen werden.

Die verschiedenen Arten der Mieterhöhung im Überblick.

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