Beim Thema Umzug stellen sich Mieter viele Fragen. Besonders auf die Frage, ob beim Auszug renoviert werden muss, können viele keine befriedigende Antwort finden. Die Antwort verbirgt sich im Mietvertrag. Jedoch ist in Sachen Schönheitsreparaturen nicht immer auch das gültig, was im Mietvertrag seht.
Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Renovierungs- oder Schönheitsreparaturklausel. In dieser Klausel ist festgelegt, wie der Mieter die Wohnung an den Vermieter zurückgeben muss. Häufig ist dort zu lesen, dass der Mieter spätestens beim Auszug Schönheitsreparaturen durchführen muss. Schönheitsreparaturen sind einfache Renovierungsarbeiten, wie Streichen, Lackieren, Bohrlöcher zukitten, die mit Farbe, Tapete und Gips auszuführen sind.
Seit 2010 hat der Bundesgerichtshof jedoch viele mieterfreundliche Urteile gefällt und viele der Schönheitsreparaturklauseln für ungültig erklärt. Ob der Mieter renovieren muss, hängt nun vor allem von dem Zustand ab, in dem der Mieter die Wohnung übernommen hat. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei das Übergabeprotokoll.
Mieter sollten sowohl beim Einzug, als auch beim Auszug auf ein Übergabeprotokoll bestehen. Das Übergabeprotokoll wird am besten bei der Wohnungsabnahme zusammen mit dem Vermieter erstellt. Darin werden alle Mängel und Schäden in der Wohnung ¬—Zimmer für Zimmer – festgehalten. Das Abnahmeprotokoll schützt Mieter später vor ungerechtfertigten Nachforderungen durch den Vermieter.
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Auch in Zeiten moderner, digitaler Kommunikation, klärt man mietrechtliche Angelegenheiten man am besten schriftlich, per Post. Wichtige Anliegen sollten Mieter stets als Einschreiben an den Vermieter senden. Kommt es unter Umständen einmal zum Gerichtsprozess, können Mieter so beweisen, dass und sogar wann das Anliegen dem Vermieter zugestellt wurde.
Probleme zwischen Mieter und Vermieter ergeben sich häufig aus mangelnder oder schlechter Kommunikation. MieterEngel möchte Sie dabei unterstützen – auch bei Problemen – ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter zu bewahren. Unsere kostenlosen Vorlagen können Sie für eigene höfliche, jedoch bestimmte, Schreiben an Ihren Vermieter verwenden.
In unsere vorformulierten Vorlagen brauchen Sie lediglich die Details Ihres Mietverhältnisses eintragen, Ihrem Vermieter – wo nötig – eine Frist setzen und schon können Sie Ihr individuelles Anschreiben ausdrucken und per Post an Ihren Vermieter senden.
Viele unserer Musterschreiben enthalten auch Gesetzesparagraphen, die zum jeweiligen Thema passen und mit denen Sie Ihrem Anliegen juristisch Nachdruck verleihen können. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie gerne beim Verfassen eigener Briefe oder übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit Ihrem Vermieter für Sie.
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Wir empfehlen Ihnen Ihr Schreiben an Ihren Vermieter stets als Brief und per Einschreiben zu versenden. So haben Sie auch im Streitfall einen Beweis dafür, dass Sie Ihren Vermieter über Ihr Anliegen in Kenntnis gesetzt haben.
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