Briefkasten

Mieter können vom Vermieter die Besorgung eines Briefkastens verlangen. Denn für die Einhaltung des Postgeheimnisses ist das Vorhandensein eines Briefkastens notwendig. Ist der Briefkasten defekt, ist es Sache des Mieters, dafür zu sorgen, dass seine Post nicht verloren geht. Der Mieter muss aber die Reparatur übernehmen.

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