Lärm

Lärm stellt – sofern er erheblich ist – in der Regel einen Mangel der Mietsache dar. Geht der Lärm von Nachbarn aus, ist der Vermieter in der Pflicht, diese zu ermahnen und für Ruhe im Haus zu sorgen. Lärm kommt aber auch oft von Außerhalb. Hier kommt in vielen Fällen eine Mietminderung in Betracht – auch wenn der Vermieter keinen Einfluss auf die Dauer und Erheblichkeit des Lärms hat.


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