Mängel

Ein Mangel in der Mietwohnung liegt vor, wenn der vertragsgemäße Zustand nicht gegeben ist und dies den Mieter nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Der Vermieter ist dann in der Pflicht, den Mangel zu beseitigen, denn durch den Mietvertrag garantiert er, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Liegt ein Mangel in der Mietwohnung vor, kommen außerdem noch weitere Rechte des Mieters in Betracht. Dies kann beispielsweise ein Mietminderungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete sein. Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, darf der Mieter den Mangel unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst beseitigen (lassen) und dem Vermieter die Kosten hierfür in Rechnung stellen.


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