Räumungsfrist

Zur Räumung braucht der Vermieter einen Titel. Dies ist meist ein Räumungsurteil. Das Gericht kann dem Mieter dann eine angemessene Frist zur Räumung geben. Dies geschieht in der Regel dann, wenn der Mieter noch keine Ersatzwohnung hat. Bei grobem Fehlverhalten des Mieters, kann das Gericht aber auch von der Erteilung der Frist absehen. Die Frist darf nicht länger als ein Jahr betragen.


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