Rückgabe der Wohnung

Am Ende der Mietzeit muss der Mieter dem Vermieter die Wohnung geräumt zurückgeben. Dafür ist erforderlich, dass der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel übergibt und den Besitz an der Wohnung zweifelsfrei aufgibt. Einrichtungen des Mieters müssen mangels entsprechender Vereinbarungen vollständig entfernt werden. Auch bauliche Veränderungen, denen der Vermieter zugestimmt hat, müssen in der Regel rückgängig gemacht werden. Soll die Wohnung nach dem Auszug des Mieters komplett neu umgebaut werden, kann die Pflicht des Mieters zum Rückbau entfallen.


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