Verkehrssicherungspflicht

Aus dem Eigentum des Vermieters am Haus oder der Wohnung folgt seine Verpflichtung, Gefahrenquellen auszuschließen. Daher hat er eine Reihe von sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Er muss beispielsweise eine ausreichende Beleuchtung im Treppenhaus und Garten sicherstellen, sodass es nicht zu Stürzen kommt. Auch die Wege zum Haus müssen so sicher sein, dass Unfälle vermieden werden können. Im Winter kommt die Schneebeseitigungs- und Streupflicht hinzu. Der Vermieter muss auch im Garten allerlei beachten. Bäume müssen auf ihre Standfestigkeit überprüft werden, Büsche müssen so gepflegt werden, dass sie das Passieren des Gartens nicht behindern und Spielplätze müssen sicher angelegt sein. Kommt der Vermieter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach und ereignet sich aus diesem Grunde ein Unfall, haftet der Vermieter. Teilweise ist es jedoch schwierig, den kausalen Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Unfall zu beweisen. Hierzu sollte ein Anwalt die Situation prüfen und dem Betroffenen Empfehlungen zum Vorgehen geben.




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