Vermieterpfandrecht

Nach dem Gesetz hat der Vermieter ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters in der Mietwohnung. Die Sachen müssen Eigentum des Mieters sein. Auch Geldscheine und Münzen fallen darunter. Das Pfandrecht wird dann relevant, wenn der Vermieter offene Forderungen gegen den Mieter hat, z.B. fällige Mietzahlungen. Der Vermieter ist dann berechtigt, die gepfändeten Sachen zu verkaufen, um den fehlenden Geldbetrag auszugleichen. Er muss dies allerdings rechtzeitig dem Mieter mitteilen, damit dieser noch Mittel und Wege finden kann, den Verkauf zu verhindern.




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