Hausverwaltung

Ein Vermieter kann die Bewirtschaftungs- und Verwaltungsaufgaben der Immobilie auf einen externen Verwalter bzw. eine Verwaltung übertragen. Hierzu ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung erforderlich (z.B. ein Dienstvertrag). Die Verwaltung handelt für und im Interesse des Eigentümers. Hierzu kann ihr vom Eigentümer eine Vollmacht oder eine Ermächtigung ausgestellt werden.

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