Heizung

Der Vermieter muss eine angemessene Wohntemperatur in der Mietwohnung sicherstellen. Kommt es im Sommer zu niedrigen Außentemperaturen, muss er auch dann die Funktionsfähigkeit der Heizung gewährleisten. Die Heizkosten müssen zumindest teilweise nach dem Verbrauch des Mieters abgerechnet werden. Eine vollständige Umlage der Kosten nach Wohnfläche oder sonstigen Kriterien ist nicht möglich.

Bleibt Ihre Wohnung im Winter kalt?
Lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema Mietminderung bei defekter Heizung! Niedrige Raum- und Wassertemperaturen müssen Sie weder im Winter, noch im Sommer hinnehmen.


Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Frag jetzt unsere Partneranwälte um Rat.