Ruhestörung

Die gesetzliche Nachtruhe liegt zwischen 22 und 6 Uhr. Mieter müssen sich während dieser Zeit so verhalten, dass sie ihr Umfeld nicht stören. Fernseher, Radio und Co. sind daher nur in Zimmerlautstärke erlaubt. Meist legt die Hausordnung zusätzliche Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr fest. Dies kann aber variieren. Ist nichts geregelt, kommt es darauf an, wie ein Gericht die konkrete Hausordnung bewertet. Stört ein Nachbar dauerhaft die Nachtruhe erheblich, muss der Vermieter tätig werden. Außerdem kommt eine Mietminderung in Betracht.


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