Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter kann das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. (Eigenbedarf) Dieses Recht ist zeitlich beschränkt, wenn im Zuge einer nach Überlassung an den Mieter erfolgten Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen möchte. Dann kann die Kündigung in der Regel erst nach Ablauf von drei Jahren nach Veräußerung erfolgen. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses zur Eigenbedarfskündigung des Vermieters sollte außerdem durch einen Rechtsanwalt genau überprüft werden. Oftmals sind die angegeben Gründe des Vermieters vorgeschoben oder für eine Kündigung nicht ausreichend.

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Im Ratgeber erläutern wir Kündigungsfristen, mögliche Kündigungsgründe und erklären, wie sich Mieter im Falle einer Kündigung verhalten können.


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