Fahrräder

Fahrräder dürfen grundsätzlich nicht im Haus- oder Kellerflur gelagert werden. Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn keine anderweitigen zumutbaren Abstellplätze zur Verfügung stehen. Es muss jedoch sicher gestellt sein, dass der Vermieter und andere Mieter nicht beeinträchtigt werden.

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