Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde ins Leben gerufen, um der Bevölkerung langfristig bezahlbare Wohnungen zu ermöglichen. Sie gilt nicht in allen Bundesländern, sondern nur in den, die eine entsprechende Verordnung erlassen haben. Und auch hier gilt sie nur in bestimmten Gebieten, die von Wohnungsnot betroffen sind. Nach der Gesetzesregelung, darf der Vermieter bei Neuvermietung die Miete nur bis zu 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Da das Gesetz aber viele Ausnahmen vorsieht und es auch an der Umsetzung hapert, ist die Mietpreisbremse starker Kritik ausgesetzt. Eine Reform des Gesetzes ist in Diskussion.


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