Garage

Mietet der Mieter zusätzlich zur Wohnung noch eine Garage an, gibt es zwei mögliche Gestaltungen. Entweder wird lediglich ein Mietvertrag sowohl über die Wohnung als auch über die Garage geschlossen oder die Parteien schließen zwei einzelne, unabhängige Verträge. Im ersteren Fall gilt für den Vertrag das Recht über Wohnraummietverträge. Eine separate Kündigung der Garage oder der Wohnung ist hier nicht möglich. Im letzteren Fall gilt für den Garagenvertrag hingegen das Recht über die Geschäftsraummiete. Hier können beide Verträge natürlich unabhängig voneinander bestehen.

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