Doppelvermietung

Vermietet der Vermieter ein und dieselbe Mietwohnung an mehrere Mieter, liegt eine Doppelvermietung vor. Beide Mieter haben dann Anspruch auf Überlassung der Mietwohnung. Es kommt dann darauf an, welcher der beiden Mietverträge zuerst erfüllt wird. Der andere Mieter, der die Mietwohnung nicht zuerst bezieht, hat dann gegen den Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz, weil er den Vertrag nicht erfüllen kann.

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