Wohnfläche

Die Wohnfläche kann im Mietvertrag vereinbart werden. Ist dies der Fall, darf der Mieter grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Angabe der Wahrheit entspricht. Ist die tatsächliche Wohnfläche dann um mehr als 10% kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter in der Regel die Miete mindern. (BGH NZM 2004, 453) Auch eine Rückforderung für zu viel gezahlte Miete der letzten drei Jahre ist nicht ausgeschlossen.

Die Wohnfläche kann außerdem bei den Betriebskosten eine Rolle spielen, da sie oft als Umlage- bzw. Verteilerschlüssel dient. Dies muss aus der Betriebskostenabrechnung auch hervorgehen, sodass der Mieter genau nachvollziehen kann, wie groß der auf ihn anfallende Anteil ist.




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